Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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für die sogenannte Ehepaarrente von 150 auf 155 Prozent angehoben werden. Diese Ausgleichsmassnahmen sollten über eine Anhebung des AHV-Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte finanziert werden. Für die AHV-Zusatzfinanzierung sah das Reformprojekt vor, der AHV einerseits den Teil des MWST-Demografieprozents zukommen zu lassen, der aktuell an den Bund geht. Andererseits sollten die MWST-Sätze in zwei Schritten um insgesamt 0,6 Prozentpunkte angehoben werden.
2.2 Vorarbeiten
Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 wurden verschiedene Vorarbeiten und wichtige Studien durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind immer noch stichhaltig und dienen auch für das aktuelle Reformprojekt als Grundlage. Auf eine detaillierte Beschreibung wird indes verzichtet, da die Arbeiten in der Botschaft des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge 202025 bereits ausführlich dokumentiert sind. Nachfolgend werden einzig die Arbeiten in Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Massnahmen dargelegt.
Babyboom-Generation und AHV
2012 wurden die Auswirkungen des Babybooms auf die AHV in einer umfassenden Studie untersucht.26 Der Babyboom, also die geburtenstarken Jahrgänge von 1942 bis 1973, ist ein klar ausgewiesenes Phänomen. Während die Babyboom-Generationen den Altersquotienten, das heisst das Verhältnis zwischen den Personen im Ruhestand und den Erwerbstätigen, derzeit verkleinern, wird das schrittweise Eintreten der Babyboom-Jahrgänge ins Pensionsalter dieses Gleichgewicht ab Mitte der 2020er-Jahre in eine Schieflage bringen. Der Babyboom überdeckt somit in einer ersten Phase die strukturellen demografischen Veränderungen, verstärkt sie aber anschliessend. Am wichtigsten sind die Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitsproduktivität. Die steigende Produktivität treibt nicht nur die Einnahmen der AHV an, sondern erhöht über den Mischindex auch die Renten und somit längerfristig die Rentenansprüche.
Einflussfaktoren der frühzeitigen Pensionierung
Die höhere Lebenserwartung und der gleitende Übergang der zahlenmässig starken Babyboom-Generationen in den Ruhestand lassen die Zahl der Erwerbstätigen von 2015 bis 2035 kontinuierlich sinken. Die Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Bevölkerung gewinnt im Hinblick auf die Sicherung des Wachstums und der Stabilität der AHV zunehmend an Bedeutung. Wenn die Altersvorsorge nachhaltig gesichert werden soll, muss die Beteiligung älterer Arbeitskräfte am Schweizer Arbeitsmarkt aufgewertet werden.
Eine Studie aus dem Jahr 2012 hat ergeben, dass beim vorzeitigen Arbeitsmarktaustritt von Personen zwischen 58 und 63/64 Jahren der Wunsch nach mehr Freizeit, gesundheitliche Einschränkungen, Zwangspensionierungen oder Kündigungen sowie unbefriedigende Arbeitsbedingungen eine bedeutende Rolle spielen.27 Bei Frühpensionierten erfolgte der Austritt aus dem Erwerbsleben grösstenteils freiwillig. Bei den
25 BBl 2015 1
26 Müller, U. et al. (2012): Babyboom-Generation und AHV 2010–2060, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 9/12, Bern.
27 Trageser, J. et al. (2012): Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 11/12, Bern.