Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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3 Internationaler Vergleich
Wenngleich die nationalen Rentensysteme nur schwer miteinander vergleichbar sind, können folgende Elemente hervorgehoben werden.
Um der Bevölkerungsalterung zu begegnen und so das Rentensystem langfristig zu sichern, wurden in den europäischen Staaten in den letzten Jahren mehr oder weniger umfassende Reformen durchgeführt. Diese Reformen waren überwiegend darauf ausgerichtet, die Bevölkerung zu motivieren, mehr und länger zu arbeiten. Dieses Ziel kann durch verschiedene Massnahmen erreicht werden.
Zum einen werden Massnahmen im Bereich des Rentenalters getroffen. In Ländern mit unterschiedlichem Rentenalter für Männer und Frauen wird das Rentenalter der Frauen an dasjenige der Männer angeglichen (Österreich, Italien, Vereinigtes Königreich).
In fast allen europäischen Ländern wurde oder wird das gesetzliche bzw. ordentliche Rentenalter erhöht, mit teilweise langen Übergangsperioden (Deutschland, Dänemark, Spanien, Niederlande, Vereinigtes Königreich). Folgende zwei Elemente müssen allerdings berücksichtigt werden. Einerseits kann das gesetzliche Rentenalter nicht allein sondern muss in Relation zum tatsächlichen Erwerbsaustrittsalter betrachtet werden. Eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters ist wirkungslos, wenn Arbeitnehmende den Arbeitsmarkt deutlich vor dem gesetzlich festgelegten Rentenalter verlassen. Die zentrale Herausforderung für die europäischen Länder besteht folglich weiterhin in der Annäherung des Erwerbsaustrittsalters an das gesetzliche Rentenalter. In mehr als der Hälfte der europäischen OECD-Mitgliedsstaaten liegt das durchschnittliche Erwerbsaustrittsalter unter dem ordentlichen Rentenalter; die Unterschiede schwanken zwischen 6 Monaten in der Tschechischen Republik, 4,5 Jahren in Italien für Männer, mehr als einem Jahr in Polen und mehr als 5 Jahren in Belgien für Frauen (2016)30. Andererseits muss, um eine umfassende Einschätzung der Situation dieser Länder vornehmen zu können, auch das gesamte Umfeld, in dem das nationale Rentensystem angesiedelt ist, berücksichtigt werden, z.B. die arbeitsrechtlichen Garantien oder die Modalitäten des Erwerbslebens. Zum einen verfügen die europäischen Länder grundsätzlich über starke, bisweilen für Unternehmen bindende Mechanismen zum Schutz älterer Menschen in der Arbeitswelt. Darunter fallen beispielsweise spezifische Rechtsvorschriften, welche die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Alters verbieten (namentlich der Equal Treatment in Employment (Age Discrimination) Act der Niederlande), Massnahmen zur Förderung des aktiven Alterns (einige Massnahmen, die durch den italienischen Jobs Act 2015 eingeführt wurden, können in diesem Zusammenhang erwähnt werden), ein Recht auf Beschäftigung bis zu einem gewissen Alter (in Schweden bspw. bietet das Gesetz zur Arbeitsplatzsicherheit ein Recht auf Beschäftigung bis zum Alter von 67 Jahren) oder der Schutz vor altersbedingten Entlassungen (dies ist der Fall in Dänemark, Italien, den Niederlanden und Norwegen bis zum Alter von 72 Jahren). Diese Länder sehen auch grosszügige gesetzliche Urlaube aus familiären Gründen vor; die EU-Mitgliedstaaten müssen ein individuelles Recht auf Elternurlaub von mindestens vier Monaten vorsehen. Schliesslich ist in diesen Ländern die Zahl der Wochenarbeitsstunden in der Regel
30 OECD, Pensions at a Glance 2017, OECD and G20 Indicators