Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten

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geringer als in der Schweiz (im 4. Quartal 2017 betrug die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten in der EU 40,2 Stunden gegenüber 41,8 Stunden in der Schweiz31).

Die europäischen Länder schränken ausserdem die Möglichkeiten der Frühpensionierung mehrheitlich ein. Sie gehen dabei unterschiedlich vor: Entweder sie heben das Mindestalter für den Anspruch auf den Rentenvorbezug an (z.B. Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, oder Portugal), erhöhen die Mindestbeitragsjahre für den Anspruch auf den Rentenvorbezug (z.B. Belgien, Italien und Portugal), kürzen die Renten stärker – wie beispielsweise in Italien –, oder sie streichen die Vorbezugsmöglichkeit ganz bzw. erwägen eine solche Streichung (z.B. Österreich, Irland und die Niederlande). Einige Staaten, wie zum Beispiel Frankreich und Deutschland, sehen für Arbeitnehmende mit langen Erwerbskarrieren oder für Personen, die gefährliche oder beschwerliche Arbeiten ausgeführt haben, Sonderbestimmungen vor.

Die Versicherten werden zudem motiviert, ihren Altersrücktritt aufzuschieben. Dies geschieht über folgende Massnahmen: Einführung der Möglichkeit, den Rentenbezug aufzuschieben (z.B. Deutschland, Österreich, Dänemark, Frankreich, Finnland, Italien); Einführung der Teilpensionierung oder Kumulierung von Rente und Erwerbseinkommen (Frankreich), die den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand vereinfacht; «Belohnung» von Personen, die über das Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, mit grosszügigen Rentenerhöhungen und anderen Anreizen (Frankreich).

Es werden auch leistungsseitige Massnahmen getroffen. Mehrere Reformen haben die Bemessungsregeln für die Altersrente geändert. Länder, in denen die Rente früher aufgrund der zehn oder zwanzig besten Jahre berechnet wurde, bemessen die Altersleistung jetzt unter Berücksichtigung der gesamten Erwerbskarriere oder einer längeren Beitragsperiode (Frankreich, Österreich), andere setzen für die Auszahlung einer vollen Rente mehr Beitragsjahre voraus (Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal). Zahlreiche Staaten ändern die Indexierungsregeln, zum Beispiel, indem sie die Renten nur noch an die Preiserhöhung, aber nicht mehr an die Lohnerhöhung anpassen (Frankreich) oder die Indexierung von wirtschaftlichen Faktoren oder der Lebenserwartung abhängig machen (Deutschland, Schweden, Italien).

31 Eurostat, LFS Reihe – Detaillierte vierteljährliche Erhebungsergebnisse, Arbeitszeit, http://ec.europa.eu/eurostat/web/lfs/data/database