Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 42Fedlex · Erläuternder Bericht
Die nachstehende Tabelle zeigt, wie sich die reduzierten Kürzungssätze auf die vorbezogene Altersrente von Frauen (Jahrgänge 1958 – 1966) mit unterschiedlichem Jahreseinkommen auswirken:
Tabelle 4-6
Vorbezug mit versicherungstechnischen Vorbezug mit reduzierten Kürzungssätzen Kürzungssätzen für alle Männer und für Frauen, die zwischen 1958 – 1966 ge-Massgebendes Frauen, die ab 1967 geboren sind boren sind (Ausgleichsmassnahme)
durchschnittli-
ches Jahresein-
Alter kommen der
Altersrente in
AHV in Fran- Altersrente in Fran-Vorbezogene Al- Franken, die nach Vorbezogene Al- ken, die nach Vorken tersrente, in Fran- Vorbezug ab 65
tersrente, in Franken bezug ab 65 ausge-
ken ausgerichtet wird richtet wird * * 14 100 973 1053 10401120
42 300 1479 1601 15811703
62 56 400 1635 1770 17471882
70 500 1791 1938 18782025
84 600 1947 2107 20412201
14 100 1036 1089 10831136
42 300 1574 1655 16451726
63 56 400 1739 1829 18181908
70 500 1905 2003 19812079
84 600 2070 2177 21532260
14 100 1102 1129 11481175
42 300 1675 1716 17451786
64 56 400 1852 1897 19291974
70 500 2028 2077 20712120
84 600 2205 2258 22512304
*Ab Erreichen des Referenzalters wird die Rente unter Berücksichtigung der während des Vorbezugs zurückgelegten Beitragszeiten neu berechnet (vgl. Kap. 4.4.2.4). Die Tabelle zeigt lediglich die Auswirkungen der Beiträge auf die Rentenskala. Die Folgen für das durchschnittliche Jahreseinkommen (DJE) werden hingegen nicht berücksichtigt, da sie je nach Situation unterschiedlich ausfallen.
4.3.3.2 Anpassung der Rentenformel
Die zweite Komponente der Variante mit 800 Millionen Franken besteht darin, dass die Rentenformel für jene Frauen angepasst wird, welche die Altersrente ab dem Referenzalter beziehen oder aufschieben. Diese Massnahme soll jenen Frauen zugutekommen, welche die Möglichkeit haben, bis 65 oder darüber hinaus weiterzuarbeiten. Die Anpassung der Rentenformel hat zur Folge, dass das Niveau der Renten dieser Frauen verbessert wird. Sie bildet ausserdem einen Anreiz, bis zum Referenzalter und, wenn möglich, darüber hinaus erwerbstätig zu bleiben.
Die Rentenformel, mit der sämtliche AHV- und IV-Renten berechnet werden, ermittelt jede Rente bis zur Maximalrente anhand des Betrags der Mindestrente. Die Bun-