Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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Anhebung des Referenzalters der Frauen um jährlich drei Monate. Gesamthaft gesehen tragen Frauen im Zeitraum von 2022 bis 2030 mit 10 Milliarden Franken zur Finanzierung der AHV bei.
Tabelle 4-2
Auswirkung der Anhebung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre und Anzahl Betroffener von der Anhebung
Beträge in Millionen Franken, zu Preisen von 2018
Jahr Ausgaben Einnahmen Total Anzahl von der Anhebung des
AHVG-Referenzalters auf 65 Jahre betroffener Frauen
2021 0 0 0 –
2022 - 214 28 242 59 700
2023 - 496 65 561 61 600
2024 - 780 104 885 63 000
2025 -1 110 147 1 257 64 800
2026 -1 181 159 1 341 66 400
2027 -1 257 167 1 423 68 800
2028 -1 276 174 1 449 70 100
2029 -1 284 177 1 461 69 000
2030 -1 275 179 1 454 69 000
Total 2022-2030 -8 872 1 200 10 072 -
4.3 Ausgleichsmassnahmen für Frauen
– Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre muss von Ausgleichsmassnahmen begleitet werden.
– Es werden zwei Varianten von Ausgleichsmodellen in einem Finanzierungsvolumen von 400 respektive 800 Millionen Franken vorgeschlagen.
– In der ersten Variante kommen Frauen, die nicht bis 65 erwerbstätig sein können, beim Rentenvorbezug in den Genuss reduzierter Kürzungssätze.
– In der zweiten Variante werden wie in der ersten Variante beim Rentenvorbezug reduzierte Kürzungssätze angewendet. Zusätzlich haben Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit weiterführen können und ihre Rente erst ab 65 Jahren beziehen, die Möglichkeit, ihre Rente zu verbessern.
4.3.1 Notwendigkeit von Ausgleichsmassnahmen
Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre ist einer der Referendumsgründe gegen die AHV-Reformen, wobei die Massnahme bereits zweimal in Volksabstimmungen abgelehnt worden ist (2004 und 2017). Da die Finanzierung der AHV