Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten

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6 Auswirkungen

6.1 Finanzielle Auswirkungen auf die Sozialversicherungen

6.1.1 Auswirkungen auf die AHV

Die nachfolgenden Tabellen fassen die finanziellen Auswirkungen der Vorlage gemäss den Varianten mit 400 Millionen Franken und mit 800 Millionen Franken auf die AHV zusammen. Sie beziehen sich auf das Jahr 2030, zu Preisen von 2018. Die Beträge sind auf 10 Millionen Franken gerundet. Im Anhang sind eine zeitliche Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der geplanten Massnahmen (vgl. Tabelle 3 und Tabelle 5 im Anhang) sowie der Finanzhaushalt der AHV enthalten (vgl. Tabelle 1, Tabelle 2 und Tabelle 4 im Anhang)

Tabelle 6-1

Änderung der AHV-Rechnung im Jahr 2030 gemäss Variante 400 Mio.

In Millionen Franken, zu Preisen von 2018

Massnahmen Änderung Änderung

der Ausgaben der Einnahmen

Vereinheitlichung des Referenzalters bei 65 Jahren – 1 270180

3. Vorbezugsjahr 190 – 80 Änderung Kürzungssätze bei Vorbezug80

Änderung Erhöhungssätze bei Aufschub – 10 Verbesserung der Rente nach 65 Jahren80

Ausgleichsmassnahmen für Frauen 410 – 100 Änderung Bundesbeitrag infolge – 100 veränderter Ausgaben Total der Massnahmen – 520100

Finanzierung über eine proportionale Erhöhung 5 380 der MWST um 1,5 Prozentpunkte

Gesamthaft gesehen tragen Frauen mit der Erhöhung des Referenzalters von 64 auf 65 Jahre im Zeitraum von 2022 bis 2030 mit 10 Milliarden Franken zur Finanzierung der AHV bei. Die für die Erhöhung des Referenzalters vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen belaufen sich im gleichen Zeitraum auf insgesamt 2,1 Milliarden Franken (rund 21% des Beitrags der Frauen). Unter Berücksichtigung dieses Beitrags kann die Finanzierungslücke der AHV durch die vorgeschlagene Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozentpunkte gedeckt werden. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann der Stand des AHV-Ausgleichsfonds bis ins Jahr 2030 ausreichend geäufnet werden.