Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten
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5 Stellungnahmen zur ärztlichen Anordnung und Bedarfsermittlung durch Pflegefachpersonen
5.1 Allgemeine Bemerkungen zur Bedarfsabklärung
Allgemeine Kritik wird in den meisten der eingereichten Stellungnahmen geäussert. Zu diesen Kritikpunkten gehört namentlich, dass die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage nicht berücksichtigt, dass die Grundpflege gegenüber der Behandlungspflege zurückgeht und dass die ambulante Pflege dadurch komplexer und intensiver wird. Darüber hinaus trage der Wille, bestimmte Leistungen vom Spitalbereich auf den ambulanten Bereich zu verlagern, zur Intensivierung der ambulanten Pflege bei.
Die Alterung der Bevölkerung ist ebenfalls ein Argument, das vorgebracht wird, um einen allgemeinen Anpassungsbedarf im Bereich der Pflege und ihrer Finanzierung zu begründen.
LU, UR, GE, JU, SPS, SGV, ASPS, CURAVIVA, mfe, senesuisse, Spitex Schweiz, SSR,
Alzheimer Schweiz, IG Pflegefinanzierung und VAKA sind der Auffassung, dass die Vorlage viele Mängel in Zusammenhang mit der neuen Pflegefinanzierung nicht behebt.
Die Stellungnahme von Spitex Schweiz wird von den regionalen Spitexorganisationen sowie von GVCMS, FAS und LLS entweder mit dem genau gleichen Wortlaut oder mit einigen geringfügigen Änderungen übernommen. Alzheimer Schweiz verweist ebenfalls auf diese Stellungnahme.
Kantone
Für die grosse Mehrheit der Kantone wie auch für die GDK geht der Änderungsvorschlag in die richtige Richtung. Die GDK unterstützt grundsätzlich die Mehrheit der vorgeschlagenen Änderungen, während der Kanton VD in der Hauptsache alle ablehnt.
BE, LU und AR beurteilen den Umstand positiv, dass dem Pflegepersonal zusätzliche Kompetenzen erteilt werden.
Die Mehrheit der Kantone sowie die GDK sind der Ansicht, dass die Vorlage ergänzt werden muss, um Mengenausweitungen bei den Leistungen und einen damit verbundenen Kostenanstieg zu vermeiden.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die SVP und die SPS sind der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung in die richtige Richtung geht, indem sie dem Pflegepersonal zusätzliche Kompetenzen erteilt. Laut SVP ist die Vorlage jedoch mit Massnahmen zu ergänzen, die einen allfälligen Kostenanstieg eindämmen können. Die SPS ist der Auffassung, dass die Vorschläge minimalistisch sind und die Anliegen der Initiantinnen und Initianten nicht berücksichtigen. Sie vertritt auch die Ansicht, dass die im Laufe der Ausbildung erworbenen Kompetenzen der Pflegefachpersonen nicht berücksichtigt werden und dass die vorgeschlagenen Änderungen nur die bestehende Praxis festschreiben.
Aus der Sicht der FDP muss die zusätzliche Autonomie, welche die Pflegefachpersonen erhalten sollen, dazu beitragen, unnötige Bürokratie abzubauen. Sie begrüsst die Wahrung der Scharnierfunktion der Ärztinnen und Ärzte.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der SGV nimmt keine Stellung zu den Änderungen betreffend Ermittlung des Pflegebedarfs.
Der SSV verweist bezüglich Ermittlung des Pflegebedarfs auf die Stellungnahme der GDK.