Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten
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Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der SGV und der SGB sind der Auffassung, dass der unterbreitete Vorschlag zwar in die richtige Richtung geht, aber nur dazu da sei, die Forderungen der Volksinitiative zu entkräften. Laut SGB ändert die Anpassung auf Verordnungsebene nichts daran, dass die Pflegefachpersonen vom Gesetz nicht als eigenständige Leistungserbringer anerkannt sind.
Gemäss SGB haben sich die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich verschlechtert, insbesondere infolge der Einführung der neuen Spitalfinanzierung.
Konsumentenverbände
Die FRC ist auch der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen in die richtige Richtung gehen, aber zu zaghaft bleiben. Laut FRC ist eine Aufwertung des Pflegeberufs eine angemessene Antwort auf die verschiedenen Herausforderungen, die es in den kommenden Jahren anzunehmen gilt.
Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer
Nach Ansicht von Spitex Schweiz gehen die vorgeschlagenen Änderungen nicht weit genug und sind zu wenig durchdacht. Neben den verschiedenen regionalen Spitexorganisationen teilen auch ASPS, CURAVIVA, mfe und senesuisse diese Meinung. H+ fordert eine Gesetzesrevision, um die Kompetenzen der Pflegefachpersonen noch mehr zu erweitern.
Aus der Sicht des SBK stellt die vorgebliche Stärkung der Autonomie der Pflegefachpersonen punkto Bedarfsermittlung nichts Weiteres als den bemühten und vor allem untauglichen Versuch dar, der hängigen Volksinitiative «Für eine starke Pflege» Wind aus den Segeln zu nehmen. Der Widerspruch zwischen der rechtlich gegebenen Teilautonomie des Pflegeberufs und der Abrechnungsbefugnis laut KVG besteht auf gesetzlicher Ebene und lässt sich nicht auf Verordnungsebene auflösen.
Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer
Während curafutura die vorgeschlagenen Änderungen begrüsst, lehnt santésuisse dieselben ab und vertritt die Ansicht, dass das Votum des Parlaments und des Stimmvolks zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» abgewartet werden müssen.
Organisationen des Gesundheitswesens – PatientenInnen/BenutzerInnen
Aus der Sicht von SPO und SSR ist der Vorschlag minimalistisch und berücksichtigt die Anliegen der Initiantinnen und Initianten nicht.
Laut SPO ist die Diskrepanz zwischen dem Ausbildungsniveau und den Bedingungen, die den Pflegeberuf einschränken, schwer nachvollziehbar und könnte der Attraktivität des Berufs schaden.
Andere Organisationen
Die anderen Organisationen, die ihre Stellungnahme eingereicht haben, schliessen sich grösstenteils den Stellungnahmen der konsultierten Leistungserbringer an.