Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/54: Totalrevision der Verordnung über den Einsatz und die Aufgaben der konzessionierten Transportunternehmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen · 8 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Verkehr BAV
Juli 2018
Totalrevision der Verordnung über den Einsatz und die Aufgaben der konzessionierten Transportunternehmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen1
Erläuterung zu den einzelnen Bestimmungen
Aktenzeichen: BAV-042.500-00007/00024/00004/00004/00001
Titel
Die künftige Verordnung enthält Bestimmungen für die Anordnung und Durchführung vorrangiger Transporte in speziellen Situationen sowie für die dafür zu treffenden Vorbereitungen.
Aus diesem Grund lautet der Titel der Verordnung neu: «Verordnung über die Durchführung
vorrangiger Transporte in Ausnahmesituationen (VTAV)».
Ingress
Die Verordnung basiert auf
a. Artikel 97 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG)2
«Der Bundesrat erlässt die Vollzugsvorschriften»;
b. Artikel 6 Absatz 2 des Gütertransportgesetzes vom 25. September 2015 (GüTG)3
«2 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. Er kann vorsehen, dass Unternehmen bei besonderen betrieblichen Schwierigkeiten vorübergehend von diesen Pflichten befreit werden.»;
c. Artikel 41 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20094
«Die Unternehmen sind in besonderen und ausserordentlichen Lagen verpflichtet, Transporte zugunsten von Bund und Kantonen vorrangig durchzuführen. Zu diesem Zweck kann der Bundesrat die Betriebs-, Transport-, Tarif- und Fahrplanpflicht aufheben.»;
d. Artikel 150, Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung vom 3.
Februar 1995 (Militärgesetz, MG)5 «Der Bundesrat erlässt die Ausführungsverordnungen.»;
e. Artikel 27 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 2016 (LVG)6
«Der Bundesrat trifft die erforderlichen Massnahmen, damit im Fall einer schweren Mangellage genügend Transport-, Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung stehen, die
1 SR 531.40
2 SR 742.101
3 SR 742.41
4 SR 745.1
5 SR 510.10
6 SR 531