Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 15 Seiten

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1. Einleitung

1.1. Ausgangslage

Am 17. Januar 2018 beauftragte der Bundesrat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, zur „Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit“ eine Vernehmlassung durchzuführen. Diese wurde am 17. Januar 2018 eröffnet und dauerte bis zum 30. April 2018. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die auf gesamtschweizerischer Ebene tätigen Wirtschaftsverbände und Organisationen, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie weitere interessierte Kreise.

1.2. Vernehmlassungsteilnehmende

Insgesamt gingen 92 Stellungnahmen ein (siehe Ziffer 4).

An der Vernehmlassung beteiligten sich 25 Kantone, die kantonale Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), sieben der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien sowie drei kantonale Parteien. Hinzu kamen Stellungnahmen von drei gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, fünf gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 28 Organisationen und Vereine, mehrheitlich aus den Gebieten Verkehr, Wirtschaft, Umwelt und Landschaft. Schliesslich nahmen auch zwanzig Städte, Gemeinden, Agglomerationen und Regionen an der Vernehmlassung teil.

1.3. Vorbemerkung über die Zusammenstellung der Eingaben

Die teilweise umfangreichen Vorschläge für Änderungen, Präzisierungen und Ergänzungen werden im Folgenden gerafft und auf die wesentlichen Punkte bezogen dargestellt.

Zahlreiche Konsultierte haben sich zu zentralen Fragen und zu ihren Anliegen mehrmals geäussert: Beispielsweise ein erstes Mal im grundsätzlichen Teil ihrer Stellungnahme und ein zweites Mal beim Beantworten des Fragebogens. Auch finden sich gewisse Aspekte in mehreren Antworten wieder. Solche Mehrfach-Erwähnungen sind in diesem Bericht nur einmal vertieft behandelt. Einige Konsultierte haben sich nur zu einzelnen Punkten der Vorlage geäussert. Stellungnahmen, die sich nicht oder nur entfernt auf die Vorlage beziehen, werden im vorliegenden Bericht nicht berücksichtigt.