Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 15 Seiten

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Ausführungen zum Zahlungsrahmen mehrheitlich als nachvollziehbar erachtet

Der ausgewiesene Zahlungsrahmen für die bestehenden Nationalstrassen wird mehrheitlich nicht infrage gestellt. Einige Vernehmlassungsteilnehmende erachten die ausgewiesenen Mittel für die NEB-Strecken als zu gering respektive nicht nachvollziehbar und sehen im separaten Ausweisen der zur Verfügung stehenden Mittel eine Benachteiligung gegenüber den bestehenden Nationalstrassen.

Inhalte zu den grösseren Vorhaben nicht infrage gestellt

Die grosse Mehrheit der konsultierten erachtet die festgelegten Kriterien zur Formulierung eines grösseren Vorhabens als zweckmässig. Dasselbe gilt in Bezug auf die Zuteilung der 2. Röhre des Gotthard-Strassentunnels zu den grösseren Vorhaben. Einige Vernehmlassungsteilnehmende haben den Eindruck, dass die Kriterien explizit für das Gotthard-Projekt festgelegt wurden. Andere fordern, dass auch Projekte auf dem kantonalen Hauptverkehrsstrassennetz den grösseren Vorhaben zugeteilt werden sollen oder die Kostenschwelle von 500 Millionen auf 300 Millionen Franken reduziert wird.

Langfristperspektive kontrovers diskutiert

Die dargelegte Langfristperspektive führt zu kontroversen Diskussionen. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende, wie auch eine Mehrheit der Kantone, unterstützen sie. Andere fordern Anpassungen oder lehnen sie ab, u.a. weil die NEB-Strecken nicht berücksichtigt sind, konkrete Projekte fehlen, die ländlichen Gebiete benachteiligt oder die Hauptverkehrsstrassen nicht Bestandteil der Perspektive sind. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende erachten insbesondere die angestrebte Natio-

nalstrassen-Redundanz und den konsequenten Ausbau auf drei Fahrstreifen innerhalb der metropolitanen und grossstädtischen Agglomerationen als überzogen. Weitere monieren, dass bei der Langfristperspektive andere Ziele zur Anwendung gelangen als beim Betrieb und Unterhalt.

Ergänzungen im STEP Nationalstrassen beantragt

Der Umfang des STEP Nationalstrassen in Zusammenhang mit den Projekten auf dem aktuellen Nationalstrassennetz wird grossmehrheitlich nicht infrage gestellt. Einzelne Kantone beantragen die Aufnahmen zusätzlicher respektive die Erweiterung bestehender Projekte.

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende beziehen Stellung zu Erweiterungsprojekten auf den NEB-Strecken. Einige fordern, dass diese bereits in der aktuellen Vorlage zu berücksichtigen sind. Andere erwarten deren Aufnahme und Gleichbehandlung im Rahmen der nächsten Fortschreibung. Eine weitere Thematik, die in diesem Zusammenhang regelmässig erwähnt wird, ist die der Anschlüsse. Diese sollten gemäss einigen Rückmeldungen Bestandteil des STEP Nationalstrassen sein.

Vereinzelte Anpassungen in der Zuteilung zu den Realisierungshorizonten gefordert

Die Zuteilung der Erweiterungsprojekte zu den Realisierungshorizonten wird grösstenteils nicht infrage gestellt. Vereinzelte direkt betroffene Kantone sowie Gemeinden und Regionen fordern die Zuteilung des jeweiligen Vorhabens in einen früheren Realisierungshorizont.

Ausbauschritt 2019 nicht in Frage gestellt

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist mit den zugeteilten Projekten einverstanden.

Eine Stellungnahme fordert die Zurückstufung des Bypasses Luzern, andere sprechen sich gegen jegliche Kapazitätserweiterung aus.

Unterstützung für den Ausbau des Personalbestandes

Zahlreiche Konsultierte äussern sich zu dem vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) ausgewiesenen Mehrbedarf von 69 Stellen (plus eine Stelle für das Bundesamt für Umwelt). Bis auf eine Ausnahme unterstützen alle den Ausbau des Personalbestands aktiv und bestätigen dessen Notwendigkeit zur Erfüllung der Aufgaben, die sich dem ASTRA zukünftig stellen werden.