Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 15 Seiten

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Für die SVP Schweiz ist nicht einsichtig, warum durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen jährlich 200 Millionen Franken eingespart werden sollen. Sie sieht dies ohnehin als Daueraufgabe und interpretiert die Einsparungen als versteckte Reserve-Bildung. Die SVP Schweiz spricht sich daher gegen die vorgeschlagene, jährliche Verminderung des Mittelbedarfs um 200 Millionen Franken aus und beantragt den Zahlungsrahmen um den diesbezüglichen Betrag zu erhöhen.

Zahlreiche Kantone fordern, dass mit den ausgewiesenen Mitteln konkrete Massnahmen, die sie direkt betreffen, realisiert werden. Dies betrifft insbesondere den Bau neuer und die Sanierung bestehender Anschlüsse. Zudem fordern einige Konsultierte konkrete Aussagen, wann welche Massnahmen zur Realisierung kommen sollen.

Economiesuisse sieht beim Nationalstrassenbetrieb Sparpotential durch organisatorische Massnahmen und wettbewerbsfreundlichere Rahmenbedingungen.

Die Alpen-Initiative beantragt, dass für die Finalisierung der Kontrollzentren für den Schwerverkehr mehr Geld zur Verfügung gestellt wird.

Der WWF und der VCS sind mit den aufgeführten Zielen nicht einverstanden, da sie aus ihrer Sicht teilweise über die Verfassungsbestimmungen zum NAF hinausgehen.

3.4. Kriterien zur Festlegung eines grösseren Vorhabens

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zu dieser Frage äussern (38 von 48), erachtet die Kriterien als nachvollziehbar und zielführend. 44 Konsultierte haben keine Bemerkungen geäussert.

Einzelne erachten den Begriff „grössere Vorhaben“ als verwirrend. Andere haben den Eindruck, dass die Definition explizit für das Projekt der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels festgelegt wurde oder sehen keine Notwendigkeit, grössere Vorhaben separat auszuweisen, respektive eine weitere Kategorie zu schaffen.

Die ASTAG fordert eine genauere Umschreibung des Kriteriums „politische Relevanz“. Sie befürchtet, dass die politische Relevanz ohne klare Grundlagen geltend gemacht werden kann.

Die Organisationen der Berggebiete können der Schaffung einer Kategorie „grössere Vorhaben“ nur zustimmen, wenn ihr auch Projekte zugewiesen werden können, die sich auf dem Hauptstrassennetz von überregionaler Bedeutung befinden. Auch die CVP Schweiz wünscht, dass die Kriterien auch für Projekte auf dem Hauptstrassennetz zur Anwendung gelangen.

Die Grünliberale Partei Schweiz beantragt eine Änderung beim Kriterium „Kostenumfang“, respektive die Senkung der Kostenlimite von 500 auf 300 Millionen Franken. Die Grünen Schweiz sprechen sich ebenfalls für eine Senkung der Kostenlimite aus. Die Fédération des Entreprises Romandes ist der gegenteiligen Meinung und fordert nebst der Streichung des Kriteriums „Art der Infrastruktur“ eine Erhöhung der Kostenlimite.

Für die Grünen Schweiz sollten die Kriterien so festgelegt werden, dass auch Tunnelsanierungen entlang der A13 in die Kategorie der grösseren Vorhaben fallen.

Der Kanton NE stellt die Frage, ob ein einziges Kriterium zum Kostenumfang nicht ausreichend wäre.

Economiesuisse schlägt beim Kriterium „Kostenumfang“ vor, statt eines fixen Betrags den konstanten jährlichen Mittelbedarf zu berücksichtigen.

3.5. Zuteilung der 2. Röhre des Gotthard-Strassentunnels zu den grösseren Vorhaben

Die Zuteilung der 2. Röhre des Gotthard-Strassentunnels wird nicht in Frage gestellt. Lediglich der Schweizerische Gewerkschaftsbund spricht sich explizit gegen das Projekt aus.