Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 15 Seiten
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Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende betonen, dass der Bau der zweiten Röhre höchsten ökologischen und sozialen Standards genügen muss sowie auch langfristig nicht zu einer Kapazitätserweiterung führen darf.
Die Grünliberale Partei Schweiz ist mit der Zuteilung einverstanden, erachtet den Bau der zweiten Röhre jedoch zeitlich weniger prioritär als die im STEP vorgesehenen Erweiterungsprojekte in den Agglomerationen.
Die Fédération des Entreprises Romandes macht ihre Zustimmung von ihrer Forderung abhängig, die Kriterien so anzupassen, dass die Traversée du Lac ebenfalls als grösseres Vorhaben ausgewiesen werden kann.
3.6. Langfristperspektive des Nationalstrassennetzes
In Bezug auf die Beurteilung der dargelegten Langfristperspektive des Nationalstrassennetzes ergibt sich ein differenziertes Bild.
Eine Mehrheit aller Konsultierten wie auch der Kantone ist mit der dargelegten Langfristperspektive einverstanden (33; u.a. BDP Schweiz, CVP Schweiz, FDP.Die Liberalen Schweiz, Grünliberale Partei Schweiz [unter Vorbehalt] SVP Schweiz, BPUK) oder äussert sich nicht zu diesem Thema (30). Dreizehn Konsultierte haben weder eine zustimmende noch eine ablehnende Haltung, äussern jedoch Anpassungswünsche, sechzehn lehnen die dargelegte Langfristperspektive grundsätzlich ab (u.a. Grüne Schweiz, SP Schweiz).
Einige Konsultierte begrüssen, dass in gewissen Agglomerationen Ringschlüsse eine zielführende Lösung darstellen können. Andere wünschen, dass der Langfristperspektive ein konkreter Zeithorizont hinterlegt wird.
Daneben haben zahlreiche Konsultierte eine ablehnende Haltung. Die Gründe hierfür können wie folgt zusammengefasst werden:
Die aufgeführten Erweiterungen gehen vielen zu weit. Dies betrifft einerseits die konse-
quente Erweiterung der Nationalstrassen in den metropolitanen und grossstädtischen Räumen und andererseits die vorgesehenen Redundanzen respektive Ausweichrouten auf dem Nationalstrassennetz zwischen den Agglomerationen.
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende sprechen sich gegen jegliche Kapazitätserweite-
rung des Nationalstrassennetzes aus und fordern eine konsequente Verlagerungs- und Umweltschutzpolitik.
Gewisse Konsultierte wünschen sich eine angebotsorientierte Nationalstrassenplanung und
sehen in der Langfristperspektive das Resultat einer falschen nachfrageorientierten Planung. Einige Konsultierte bemängeln, dass die ortsspezifischen Ausgangslagen nicht ausreichend
berücksichtigt sind und verlangen eine enge Koordination mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden.
Das Nicht-Aufführen der NEB-Strecken wird ebenso bemängelt wie dasjenige der Haupt-
strassen.
Es wird bemängelt, dass dezentrale Entwicklungsstrategien und Massnahmen zur Reduktion
des Verkehrsaufkommens innerhalb und zwischen den Agglomerationen nicht berücksichtigt wurden und ländliche Räume benachteiligt werden.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende wünschen Ergänzungen bei den Zielen, beispiels-
weise zur besseren Erschliessung der ländlichen Räume/Berggebiete und zur Aufnahme massgebender Verkehrsströme innerhalb der Agglomerationen. Andere monieren, dass beim Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen andere Ziele aufgeführt sind.
Weitere bemängeln die fehlende Abstimmung zwischen den Verkehrsträgern Strasse und
Schiene sowie der beiden STEP-Vorlagen und der Vorlage zu den Agglomerationsprogrammen (siehe auch Ziffer 3.2).