Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 15 Seiten
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2. Zusammenfassung der Ergebnisse
Breite Zustimmung zu den Grundzügen der Vorlage
Die Vorlage findet bei den Konsultierten breite Zustimmung. Die Notwendigkeit, finanzielle Mittel für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau (sowohl im Sinne von Anpassungen als auch im Sinne von Erweiterungen) zur Verfügung zu stellen, wird grossmehrheitlich unterstützt. Einige der Vernehmlassungsteilnehmenden heben die postulierte Priorisierung des Betriebs und Unterhalts hervor und beantragen eine gewisse Zurückhaltung beim Nationalstrassenausbau. Weitere wenige sprechen sich grundsätzlich gegen jede Kapazitätserweiterung der Nationalstrassen aus und fordern die konsequente Förderung alternativer Verkehrsmittel.
Vertiefte Auseinandersetzung mit der Problematik der tiefen Fahrzeugauslastung beantragt
Einige Stellungnahmen weisen darauf hin, dass mit der Automatisierung der Fahrzeuge gewisse Erweiterungen nicht mehr notwendig sein werden und erwarten konkretere Aussagen zu den erwarteten Auswirkungen. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende thematisieren zudem den tiefen Auslastungsgrad der Fahrzeuge und bemängeln, dass im Vernehmlassungsbericht dieser Thematik nicht mehr Gewicht beigemessen wurde. Der Bund soll sich im Hinblick auf die Fortschreibung der Vorlage in vier Jahren vertieft mit dieser Problematik auseinandersetzen und Massnahmen zur Erhöhung der Fahrzeugauslastung festlegen.
Konkrete Aussagen in Bezug auf laufende Projekte sowie auf den Bau neuer und die Sanierung bestehender Anschlüsse gefordert
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende (insbesondere die Kantone) fordern die Umsetzung konkreter Massnahmen auf dem Nationalstrassennetz in ihren Gebieten. Dies betrifft mehrheitlich die Sanierung/Erweiterung bestehender und den Bau neuer Anschlüsse. Gemäss einiger Rückmeldungen fehlen im Bericht zu dieser Thematik konkrete Aussagen, wann welche Massnahmen und mit welchen Mitteln zur Realisierung gelangen sollen. Zudem beantragen die BPUK und zahlreiche Kantone, dass die Frage der Nationalstrassenanschlüsse ins STEP Nationalstrassen einfliesst.
Gleichbehandlung derjenigen Strecken gefordert, die per 1. Januar 2020 in das Nationalstras-
sennetz aufgenommen werden (NEB-Strecken)
Der Umstand, dass im Zahlungsrahmen die Mittel für die NEB-Strecken separat ausgewiesen werden und die Erweiterungsprojekte auf den NEB-Strecken abgesehen von drei Vorhaben noch nicht Bestandteil des STEP Nationalstrassen sein können, ruft zahlreiche Rückmeldungen hervor. Eine Mehrheit davon fordert, dass in der kommenden Fortschreibung in vier Jahren kein Unterschied zwischen dem bestehenden Nationalstrassennetz und den neu hinzukommenden Strecken gemacht wird. Andere setzen sich dafür ein, dass dies bereits in der vorliegenden Vorlage zur Anwendung gelangt (siehe auch nachfolgende Ausführung zum Zahlungsrahmen sowie zur Langfristperspektive und zu den Realisierungshorizonten [RH]) des STEP Nationalstrassen).
Vertiefte Koordination zwischen dem Nationalstrassennetz und dem nachgelagerten Strassen-
netz sowie zwischen den Verkehrsträgern beantragt
Zahlreiche Rückmeldungen weisen auf die Abhängigkeiten zwischen dem National- und dem nachgelagerten Strassennetz hin. Einige Stellungnahmen wünschen vertieftere Aussagen zu Massnahmen im Schnittstellenbereich, die in Zusammenhang mit den vorgesehenen Erweiterungsmassnahmen im STEP Nationalstrassen notwendig sind. Zudem fordern zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende eine bessere Abstimmung zwischen dem STEP Nationalstrassen und der Vorlage zu den Agglomerationsprogrammen. Sie weisen darauf hin, dass bei der Prüfung der Erweiterungsprojekte des STEP Nationalstrassen und den Massnahmen der Agglomerationsprogramme verschiedene Wirkungskriterien zur Anwendung gelangen und fordern im Hinblick auf die kommenden Fortschreibungen verbindliche Prozesse, die die Koordination regeln. Weiter beantragen einzelne Stellungnahmen vertiefte Untersuchungen und Abstimmungen zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Strasse.