Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 30Fedlex · Erläuternder Bericht
der Schweizer Versorgungssicherheit im Energy-Only-Markt bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen (wie sehr extremen und andauernden Wetterlagen) soll eine Speicherreserve eingerichtet werden. Diese aktive Reserve ist als Ergänzung zum Energy-Only-Markt im Sinne einer Versicherung zu sehen: Primär wird die Versorgung durch reine Marktmechanismen gewährleistet; erst wenn diese Mechanismen versagen, kommt die Reserve zum Einsatz. Die Speicherreserve dient deshalb dazu, Energie ausserhalb des Marktes für ausserordentliche und für Marktakteure nicht absehbare kritische Knappheitssituationen zurückzuhalten. Sie soll als festes Element für die Versorgungssicherheit die bestehenden Instrumente ergänzen. Das grundsätzliche Rollenmodell und die bisherigen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit bleiben bestehen.
Speicherreserve für Energie: Da in der Schweiz die installierte Kraftwerksleistung wesentlich höher ist als die Spitzenlast, zielt die Reserve nicht darauf ab, dass zusätzliche Leistung installiert wird. Sie stellt in diesem Sinne deshalb auch keinen Kapazitätsmechanismus dar. Die Verfügbarkeit von Kraftwerksleistung wird in der Schweiz wesentlich durch die Bewirtschaftung der Speicherseen beeinflusst. Die Reserve soll daher in Form einer aktiven Speicherreserve ausgestaltet werden, die sicherstellt, dass in den kritischen Zeiten genügend Energie vorrätig ist (und mit der vorhandenen Kapazität tatsächlich produziert werden kann). Die Kraftwerksleistung wird nicht aus dem Markt genommen, sodass der Eingriff gering bleibt. Allerdings wird durch das Verbleiben im Markt auch kein Anreiz geschaffen, neue Kraftwerksleistung zuzubauen. Durch die Aufteilung der in der Reserve vorgehaltenen Energie auf mehrere Anbieter sollte die Energie auch ohne separate Vorhaltung der Leistung im Bedarfsfall ins Netz eingespiesen werden können (da im Extremfall weitgehend nur noch die in der Reserve gehaltene Energie verfügbar ist und daher die Produktionsleistung für die Reserve zur Verfügung steht). Die Reserve ist grundsätzlich technologieoffen auszugestalten. Alle potenziellen Anbieter von ans Schweizer Stromnetz angeschlossenen Speicherkraftwerken oder Speichern sollen an der Reserve teilnehmen können, sofern sie dafür technisch geeignet sind.
Kontrahierung und Vergütung: Die Reserve soll über ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren durch die Swissgrid kontrahiert werden. Der Betreiber eines Speichers verpflichtet sich bei Zuschlag, während einer festgelegten Zeitdauer eine bestimmte Mindestenergiemenge im Speicher vorzuhalten. Dafür erhält er eine Vergütung. Separat vergütet wird ein allfälliger Abruf der Energie.
Ausgestaltungsfragen: Um die Marktmechanismen – die so umfassend als möglich die Versorgungssicherheit sicherstellen sollen – möglichst nicht zu stören, muss bei der Ausgestaltung der Reserve darauf geachtet werden, dass Reserve und Markt klar voneinander getrennt werden. Die Reserve soll grundsätzlich erst an dem Punkt zum Einsatz kommen, an dem der Markt nicht mehr in der Lage ist, Angebot und Nachfrage auszugleichen. Auf dem Weg zu diesem Punkt können (kurzfristig) auch sehr hohe Marktpreise resultieren, ohne dass der Abruf der Reserve notwendig und sinnvoll wäre. Erst wenn sich eine ausserordentliche Knappheitssituation abzeichnet, wird die Energie für einen Abruf auf Antrag der Swissgrid durch die ElCom grundsätzlich freigegeben (jedoch noch nicht abgerufen). Um Knappheitssituationen effektiv zu erkennen führt die Swissgrid ein Monitoring durch, welches einerseits die Netzsituation und andererseits die Energieverfügbarkeit im In- sowie Ausland abdeckt. Um eine