Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

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1.3.12 Datenaustausch und Informationsprozesse

Ein effizient organisierter Zugang zu Daten und Informationen spielt eine entscheidende Rolle für einen funktionstüchtigen Wettbewerb und neue, innovative Geschäftsmodelle im Strommarkt. Damit verhindert werden kann, dass Marktteilnehmer diskriminiert oder neue Marktteilnehmer am Eintritt in den Markt gehindert werden, müssen der Datenaustausch und die notwendigen Informationsprozesse zwischen den Netzbetreibern, den Messstellenbetreibern und den Messdienstleistern sowie den weiteren Akteuren im Markt geregelt sein. Von hoher Bedeutung sind eine einheitliche, sprich umfassend standardisierte Lösung und die rechtzeitige Übermittlung der Daten in der notwendigen Qualität. Deshalb müssen die Netzbetreiber sowie die beauftragten Messstellenbetreiber und Messdienstleister einander und den weiteren Beteiligten (v.a. neuen Stromlieferanten, Bilanzgruppenverantwortlichen, der Swissgrid und neuen Energiedienstleistungsunternehmen) alle Daten und Informationen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung stellen, die zur Abwicklung der stromversorgungsrechtlichen Prozesse (u.a. Netzbetrieb, Bilanzmanagement, Energielieferungen, Wechselprozesse, Rechnungsstellung) unabdingbar sind. Darüber hinaus ist der Datenzugang für berechtigte Dritte (Energiedienstleistungsunternehmen oder die Inhaber der Daten) zu organisieren. So kann die Digitalisierung im Energiesektor an Momentum gewinnen. Bei der Umsetzung sind niedrige Transaktionskosten wichtig. Insofern ist anzustreben, dass der heutige bilaterale Austausch, welcher durch viele Schnittstellen geprägt ist, eine massgebliche Vereinfachung erfährt. Damit die Wechselprozesse effizient abgewickelt werden können, ist eine Standardisierung der Prozesse und der Datenformate notwendig. Ob zugleich eine Reduzierung der Schnittstellen erfolgt, bleibt der Branche überlassen. In jedem Fall kann der Bundesrat den zeitlichen Ablauf und die Form der Übermittlung, das Datenformat sowie den näheren Inhalt der zur Verfügung zu stellenden Daten und Informationen regeln. In datenschutzrechtlicher Hinsicht ist zu betonen, dass Endverbraucher, Erzeuger und Speicherbetreiber Anspruch auf unentgeltliche Herausgabe all ihrer Mess- und Stammdaten haben.

Ob ein auf zahlreichen Schnittstellen beruhender Daten- und Informationsaustausch ein Zukunftsmodell sein kann, erscheint fraglich. Gegenwärtig zeigt sich im internationalen Umfeld vor dem Hintergrund einer zunehmenden Komplexität der Prozesse im Strommarkt sowie der zunehmenden Digitalisierung in der Stromversorgung, dass für einen qualitativ hochwertigen und effizienten Datenaustausch eine zentrale Lösung vorteilhaft ist.33 Solche zentralen Ansätze werden gemeinhin als «Datahub» bezeichnet. Die überwiegende Zahl der europäischen Länder ist bereits auf solche Lösungen umgeschwenkt. Insbesondere wird auf Lösungen gesetzt, die Daten zentral bündeln und den relevanten Akteuren zur Verfügung stellen – über Zugriffsrechte, welche durch die Konsumenten vergeben werden. Dabei ist aufgrund der zentralen Rolle des Datenaustauschs im Wettbewerb die Wahl des Betreibers und die Eigentümerstruktur zu beachten. Diese soll derart erfolgen, dass Diskriminierungspotenziale vermieden werden, d.h. durch eine von den Netzbetreibern und den weiteren Akteuren

33 THEMA (2018), Datahub Schweiz: Kosten-Nutzen-Analyse und regulatorischer Handlungsbedarf, Studie im Auftrag des BFE.