Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak Keine Zustimmung erfährt der Vorschlag zur Tarifierung von der SES, die ebenfalls flexiblere arbeitsorientierte Tarife fordert und in dem Vorschlag keine verbesserte Verursachergerechtigkeit in einer dezentralen Energiewelt identifiziert. VPOD und SGB lehnen den Vorschlag ebenfalls ab, da kein Signal an die Netzbetreiber, einen unverhältnismässigen Ausbau der Netzinfrastruktur zu vermeiden, erfolge.
Die ZHAW schlägt im Kontext einer verursachergerechten Netztarifierung vor, eine geeignete Institution (bspw. die ElCom) damit zu beauftragen, ein Verfahren zur Analyse der Kostentreiber verschiedener Komponenten der Netzkosten zu entwickeln. Die Netzbetreiber sollen die notwendigen Daten liefern. Auf dieser Basis soll dann auf allen Netzebenen ein einheitlicher Ansatz für die Kostentragung und -wälzung verwendet werden.
Wälzungsvorgaben
Wie erwähnt werden die Anpassungen am Wälzungssystem mit der Erhöhung des Leistungsanteils und der Einführung eines Betragsnettoprinzips beim Arbeitsanteil in der Verordnung von EnDK,
RKGK, SSV und dem grösseren Teil der sich äussernden Kantone begrüsst.
SP wie auch GPS stützen ebenfalls die Anpassung in der Verordnung bezüglich der Einführung eines Betragsnettoprinzips bei der Kostenwälzung.
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Anpassungen auf Verordnungsebene erfolgt bei den Netzbetreibern von Swissgrid und DSV, wobei Letzterer zusätzlich will, dass die Kostenwälzung zu 100 Prozent mittels Leistungstarifen erfolgt. Auch seitens der SES werden die Anpassungen bei der Wälzung im Hinblick auf die Einführung eines Betragsnettoprinzips grundlegend gutgeheissen.
Diverse Netzbetreiber (Axpo, Regiogrid, Repower, EBS, Groupe E, SEIC, IB Interlaken, EnAlpin) stimmen hingegen den avisierten Anpassungen auf der Verordnungsstufe nicht zu. Das heutige Modell stelle einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Gebiete mit tiefer und hoher Produktionseinspeisung dar. Laut Swisspower und StWZ seien die Auswirkungen einer Anpassung zu unklar.
Seitens der Wirtschaft wird die angestrebte Anpassung in der Kostenwälzung skeptisch gesehen.
Nach GGS, IGEB, Swiss Steel und Scienceindustries führt das Betragsnettoprinzip teilweise zu massiven Kostensteigerungen bei den Netzentgelten. Insbesondere wenn in einem kleinen Netzgebiet Wasserkraftwerke bzw. viele Photovoltaikanlagen einspeisen, wird ein Grossteil der Produktion zurückgespeist. Auch die Lonza lehnt diese Anpassung auf Verordnungsebene ab.
Speicherregulierung
Im weiteren Kontext der Netztarifierung wird die weitere Behandlung von Speichern thematisiert. In einer grösseren Anzahl von Stellungnahmen (EnDK, SZ, AR, VD, BS, SSV, SP, GPS, FDP,
Swisscleantech, Swisspower, VSG u.a.) wird eine Gleichbehandlung aller Speichertechnologien gefordert, teils speziell der Batteriespeicher, da heute nur die Pumpspeicherkraftwerke von Netzentgelten befreit seien, andere Speicher jedoch nicht. Unterschiedliche Vorschläge einer weitergehenden Befreiung der Speichertechnologien werden eingebracht.