Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 30Fedlex · Ergebnisbericht

KLASSIFIZ

Referenz/Ak

2.5.2 Information und Rechnungsstellung

Der Vorschlag, die Messtarife zu veröffentlichen, wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden (insbesondere von den Konsumentinnen und Konsumenten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern) mehrheitlich positiv beurteilt, da dies die Transparenz erhöht.

Verbraucherverbände sowie (potentielle) Anbieter der Messdienstleistungen (SBS, HEV, SGV, USIC und tiko) begrüssen die erhöhte Transparenz für Endverbraucher, erachten es jedoch nicht als nötig, die Veröffentlichungspflicht bei einer vollständigen Wahlfreiheit beim Messwesen beizubehalten. Verbraucherinnen und Verbraucher und Anbieterinnen und Anbieter der Messdienstleistungen wollen zusätzliche transparenzerhöhende Massnahmen. tiko schlägt beispielsweise vor, dass die Tarife für Flexibilität vom Verteilnetzbetreiber und zusätzlich auch die Kosten der Abrechnung der Messdienstleistungen veröffentlicht werden. SBS wünscht, dass die Abgaben für die Systemdienstleistungen sowie auch die durch die Wechselprozesse (beim Wechsel des Stromlieferanten) anfallenden Kosten ausgewiesen werden. SP, SES, VESE, Swissolar und tiko schlagen vor, dass Rückliefertarife für erneuerbare Energie veröffentlicht werden sollen, da sie für alle Produzenten im Netzgebiet relevant sind.

Einige Netzbetreiber lehnen den Vorschlag, die Messtarife zu veröffentlichen sowie Messstellenbetrieb bzw. Messdienstleistungen auf der Rechnung auszuweisen, ab. SSV und EKZ stimmen zwar dem Vorschlag zu, Messtarife ex ante zu veröffentlichen, lehnen jedoch die ex post-Ausweisung der Messkosten auf der Rechnung ab. EKZ schlägt vor, dass die Kosten der Verrechnungsmessung ohne Aufschlüsselung auf der Rechnung ausgewiesen werden. EWD und EKZ schlagen vor, dass das Gesetz Netzbetreiber verpflichten kann, alle Tarife zu veröffentlichen, ohne einzelne Positionen im Gesetz aufzulisten. Axpo, EW Schwyz und EKZ äussern sich gegen die geltende Informationspflicht bezüglich der Jahresrechnung. Swissgrid schlägt vor, zwischen den Informationspflichten für Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber zu unterscheiden, da einige der aufgelisteten Positionen für den Übertragungsnetzbetreiber nicht anwendbar seien.

Informationspflichten zur Elektrizitätsherkunft (Abs. 2) werden mehrheitlich positiv beurteilt (z.B. SES, VUE, Swiss Engineering, Ökostrom, FRC, SKS und Travail.Suisse). Einige Vernehmlassungsteilnehmer schlagen vor, ergänzend die Herkunftsnachweisepflicht auf Jahresbasis gesetzlich zu verankern (sgv, EnAlpin, BKW). Andere Vernehmlassungsteilnehmer sehen keine Notwendigkeit für die ex ante-Informationspflichpflicht im StromVG, da Artikel 9 des Energiegesetzes eine ex post-Stromkennzeichnungspflicht enthält (SP, SSV, Optimasolar, Lonza, GGS, SES, EKZ, VBE, EKZ).

Die Elektrizitätsbranche spricht sich mehrheitlich gegen die Delegationsnorm aus und beantragt deren Streichung. Anbieter von Elektrizität sollen nur Artikel 9 EnG einhalten müssen. GGS, Lonza und El-Com bemerken, dass die Kennzeichnung und der Nachweis der Herkunft bereits im EnG bzw. in der Verordnung des UVEK vom 1. November 2017 über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV; SR 730.010.1) geregelt seien. BKW und SGV fordern, dass Angaben zwecks Verminderung des bürokratischen Aufwands auf Jahresbasis zu machen seien.

Der Vorschlag, bestimmte Vertragsbedingungen zu veröffentlichen, wird insbesondere von den Organisationen des Konsumentenschutzes begrüsst. Teilweise wird eine Ausdehnung der gesetzlichen Regelung (z.B. «muss-Formulierung» anstatt «kann-Formulierung» oder zusätzliche Vorgaben zur Angabe der ökologischen Qualität) gefordert. Zudem soll der Bundesrat verbindliche Rahmenbedingungen für Stromversorger festlegen, um die Vergleichbarkeit von Produkten für Endverbraucher zu gewährleisten. Einige Netzbetreiber (BKW, VBE, EKZ, Gruyère Energie SA, EWD) und der SSV fordern