Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak Anreizregulierung

Wie erwähnt stimmen EnDK und der grössere Teil der sich äussernden Kantone auch dem gesetzlichen Auftrag an den Bundesrat zu, eine Anreizregulierung vorzulegen, wenn es nicht zu ausreichenden Effizienzverbesserungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Netzkosten kommt.

Die FDP erwähnt bezüglich der von ihr aus Effizienzgründen befürworteten Evaluation der Sunshine-Regulierung und möglichen Einführung einer Anreizregulierung, dass der Bundesrat auf Verordnungsebene unter Einbezug der Branchenvertreterinnen und -vertreter konkretisieren soll, was unter den geforderten Effizienzsteigerungen verstanden wird, d.h. wann konkret eine Anreizregulierung einzuführen sei.

Explizite Unterstützung findet der zweistufige Regelungsvorschlag bei der Alpiq. Sie hinterfragt, ob die Sunshine-Regulierung zu Effizienzsteigerungen führt, v.a. aufgrund fehlender vollständiger Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen und mangelnder finanzieller Anreize. Eine Anreizregulierung solle deshalb wie geplant eingeführt werden können; dies auch weil Erfolge einer Marktöffnung bei steigenden Netzkosten nicht mehr wahrgenommen werden. IB Interlaken spricht sich für die Prüfung einer Anreizregulierung aus, da die Ausgestaltung der Sunshine-Regulierung für einen fairen Vergleich ungenügend sei, falsche Anreize bei Investitionen und der Netzplanung setze und eine nachhaltige Verbesserung der Kosteneffizienz derzeit nicht zu erwarten sei.

Von GGS und Lonza wird die Möglichkeit, eine Anreizregulierung einführen zu können, ausdrücklich begrüsst. Die Einführung einer Anreizregulierung solle allerdings ohne Umweg über das Parlament direkt via Anpassung der Verordnung gemacht werden. Von Swissmem, Scienceindustries, HKBB und Economiesuisse werden konkrete Vorgaben oder Ziele zur angestrebten Kostenreduktion im Netzbereich gefordert. Das BFE solle Kostensenkungsziele setzen, die in die Evaluation eingehen. Auch soll sichergestellt sein, dass die ElCom die notwendigen Daten von den Netzbetreibern erhält.

Nach Ansicht der SIA soll direkt eine Anreizregulierung eingeführt werden, da diese im Ausland gängige Praxis ist und somit auch in der Schweiz umgesetzt werden kann. Die Endverbraucher können hierdurch jährlich 190 bis 270 Millionen Franken einsparen.

Der Kanton NW wie auch der SSV sind dagegen, dass der Bundesrat allfällig eine Anreizregulierung vorlegen soll. NW macht zudem kritische Anmerkungen zum bisherigen Vergleich der Netzkosten (unter der Erprobung von Sunshine) und spricht sich gegen die Indikatoren zur Qualität in Grundversorgung und Netz, zu Investitionen in intelligente Netze und zum Messwesen aus, so auch der SSV. Die Ergebnisse der Vergleiche unter Sunshine sollen zudem transparenter sein und den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt werden.

Zudem spricht sich die CVP gegen einen im Gesetz erwähnten Auftrag des Bundesrates für einen Wechsel zu einer Anreizregulierung aus.

Von VSE, DSV, Swisspower und dem weit überwiegenden Teil der Verteilnetzbetreiber wird eine allfällige Einführung einer Anreizregulierung abgelehnt, teils auch die Evaluation der Sunshine-Regulierung. Es sei unklar, nach welchen Kriterien bemessen würde, ob die Effizienzsteigerungen genügen, und es stehe dem Bundesrat ohnehin frei, die Entwicklung der Netzkosten periodisch zu prüfen und allfällige Gesetzesänderungen vorzuschlagen. Zudem bräuchte der Bundesrat keine explizite Ermächtigung zur Einführung einer Anreizregulierung. Teils werden Rechtsunsicherheiten bei einem Systemwechsel erwähnt und die Einschätzung bestritten, dass es relevante Ineffizienzen bei den Netzkosten