Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak Netzbetreiber wird eine Abstimmung mit der Branche bzw. relevanten Akteuren gefordert. EWB und Regio Energie fordern, dass formelle Interventionsmöglichkeit gegenüber der ElCom bestehen sollen, falls publizierte Daten aus nachweislich fehlerhaft erhobenen bzw. mangelhaft ausgewerteten Informationen stammen. Die BKW schlägt vor, dass die zugrundliegenden Daten veröffentlicht werden. Bei den Netzbetreibern sind zudem die Indikatoren und deren Anwendung in der kritischen Diskussion. Bei den Indikatoren schlagen Axpo, EWS und WWZ eine Kann-Regelung vor, d.h. dass die ElCom frei über diese befinden können solle. VSE und DSV sowie Axpo, CKW, EWS, WWZ, VSGS, EWD, Romande Energie, Repower, Energie Thun u.a. bringen vor, dass eine vergleichende Darstellung auf wissenschaftlich fundierten Methoden beruhen soll, damit die Ergebnisse belastbar sind. Die Kostenvergleiche in der bisherigen Erprobungspraxis der Sunshine-Regulierung werden teils hinterfragt. Es sei sicherzustellen, dass alle Netzbetreiber gleich behandelt werden, u.a. wird eine Anpassung der Kriterien für die Gruppenbildung vorgeschlagen (ESI). Öfters wird erwähnt (BKW, Regiogrid, VSE,
EWD, Energie Thun), dass keine Einzelkostenvergleiche vorgenommen werden sollen, sondern eine Gesamtkostenbetrachtung. In unterschiedlichen Kombinationen wird in mehreren Stellungnahmen das Streichen weiterer Indikatoren verlangt. Für Swisscleantech ist es wichtig, dass die durchgeführten Vergleiche einen effektiven Informationsgewinn darstellen und fordert dahingehend eine Überarbeitung.
Fleco Power, EKT und adaptricity stimmen der Einführung der Sunshine-Regulierung sowie ausdrücklich der Notwendigkeit eines Indikators über Investitionen in intelligente Netze zu und verlangen eine Erweiterung auf netzdienlich erschlossenes Flexibilitätspotential. Zusatzindikatoren werden von
Swissmig, Swisssolar (wie auch SES, VUE, einer Privatperson und VESE) gefordert, hierunter Häufigkeit der Verletzung von Versorgungsqualität nach einer technischen Norm (EN 50160), Kosten der Aufrechterhaltung von Strom- und Spannungsqualität bzw. Anteil an produzierter oder eingekauften neuen erneuerbaren Energien
Bei den Wirtschafts- und Konsumentenvertreterinnen und -vertretern findet sich eine grundlegende Zustimmung zur Sunshine-Regulierung. Speziell von Wirtschaftsseite wird vielfach betont, dass die gesetzlichen Anpassungen bei der Netzkostenregulierung eine besonders wichtige Massnahme im Rahmen der Revisionsarbeiten sind, um Kostensenkungen im Netzbereich zu bewirken.
Die ElCom will bei ihrem Regulierungsmodell einer Sunshine-Regulierung bei den Indikatoren eine Kann-Formulierung, um freier über sie befinden zu können, und sieht die Einführung eines Indikators für Investitionen in intelligente Netze derzeit als nicht umsetzbar an. Zudem will sie, dass sie bei der Umsetzung der Sunshine-Regulierung auch Daten berücksichtigen (und entsprechende Ergebnisse veröffentlichen) darf, über die sie bereits vor Inkrafttreten der Revision verfügt hat. Ansonsten wäre zu Beginn nur eine Punktbetrachtung eines Netzbetreibers möglich.
Von Gewerkschaftsseite wird die verbesserte Transparenz zu Versorgungsqualität, Investitionen und Tarifen, welche die Sunshine-Regulierung mit sich bringt, gewürdigt.
EnAlpin, EWD, Regio Energie sowie VKE stehen aufgrund der bisherigen Erfahrungen der Einführung einer Sunshine-Regulierung skeptisch gegenüber. Sie sprechen sich tendenziell für den Beibehalt des Status quo aus.