Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak Lonza, SBS, tiko, Swiss Textiles, SBB und tiko). Mit den Rückmeldungen von AGRO Energie, swissolar, Swisscleantech, SIA, USIC, SVUT, KGTV, VSEI und Suissetec schliessen sich dieser Position auch wichtige Akteure im Bereich der erneuerbaren Energien sowie der Bau- und Technikbranche an. Eine volle Wahlfreiheit begrüssen schliesslich auch der Konsumentenschutz, die HKBB sowie die WEKO.

SP, GPS und SES, sind nicht gegen Wahlfreiheiten beim Messwesen, am Lösungsvorschlag bemängeln sie jedoch, dass die Messkosten bei Produzenten nicht mehr (als Teil der Netzkosten) anrechenbar sind. Sie fordern eine entsprechende Änderung des Vorschlags in diesem Punkt. Ansonsten wäre die heutige Lösung mit Verantwortung beim Verteilnetzbetreiber vorzuziehen, allerdings flankiert von einer Regulierung zur Verhinderung unverhältnismässiger Kosten.

AEE Suisse schlägt eine alternative Lösung der «Liberalisierung der Messdaten» vor. So sollen Verteilnetzbetreiber weiterhin für die Messung zuständig sein, allerdings sollen auch alle Anschlussnehmerinnen und -nehmer ihre privat erhobenen Daten zu Abrechnungszwecken auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen können.

Verschiedene Akteure betonen die Wichtigkeit technischer Mindestanforderungen bei den Austauschformaten von Daten (z.B. UPC). In eine ähnliche Richtung gehen die Rückmeldungen grosser Stromverbraucher (IGEB und GGS), welche fordern, dass (unabhängig von den Wahlfreiheiten beim Messwesen) Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität und Datenverfügbarkeit implementiert werden sollen.

VSE und DSV verlangen, der aktuelle Artikel 31f Satz 1 StromVV solle auf Gesetzesstufe gehoben werden und zwar unter «Ergänzung der Erzeuger und Speicher». Zudem sei der zweite Satz dieser Verordnungsbestimmung zu streichen, da er infolge des vorgeschlagenen Artikel 17bbis E-StromVG (Flexibilitäten) obsolet werde.

2.11 Massnahmen zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs

Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden spricht sich für die vorgeschlagene Präzisierung der Aufgaben der Netzbetreiber und der Massnahmen bei Gefährdung des sicheren Übertragungsnetzbetriebs aus.

Axpo und Swissgrid wünschen eine Ergänzung der Bestimmungen um den Zusatz, dass die Netznutzer die Anweisungen ihres Verteilnetzbetreibers im Falle von dringenden Massnahmen bei Gefährdung des sicheren Übertragungsnetzbetriebs zu befolgen haben. Die Verteilnetzbetreiber würden entsprechende Weisungskompetenzen zur Weitergabe von Anweisungen der Swissgrid benötigen, damit das vorgesehene Kaskadenprinzip im Ernstfall umgesetzt werden könne. Die Aufforderung zu (Last-) Abwürfen gehe ausschliesslich an direkt ans Übertragungsnetz angeschlossene Akteure. Innerhalb der Kaskade werde die Massnahme konkretisiert und weitergegeben, bis ein Netzbetreiber Verbraucher abwirft. ElCom, Lonza und GGS möchten, dass die Netznutzer nicht nur ihren Netzbetreiber, sondern alle Netzbetreiber, unterstützen, d.h. dass jeder Netzbetreiber auf alle zugreifen kann.

Vor dem Hintergrund des Einspeisemanagements bei steigendem Photovoltaik-Anteil möchten DSV und VSE eine Kompetenz des Bundesrates einführen, Bestimmungen zu erlassen, wonach die Netznutzer auch den effizienten Netzbetrieb unterstützen. Ökostrom Schweiz begrüsst die vorgeschlagene Bestimmung, wonach der jeweilige Netzbetreiber bei Massnahmen zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs unterstützt werden muss, möchte jedoch einen Zusatz, wonach die Verbraucher und