Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 39Fedlex · Ergebnisbericht
KLASSIFIZ
Referenz/Ak Einige dieser Vernehmlassungsteilnehmenden befürworten zudem explizit, dass die Messkosten transparent ausgewiesen werden müssen (z.B. EnDK).
Eine grosse Zahl von Akteuren spricht sich gegen die teilweise Wahlfreiheit gemäss der Vernehmlassungsvorlage aus. Eine grosse Gruppe erachtet es als richtig, dass die Netzbetreiber zuständig sind für die Messung (Monopol). Eine zweite grosse Gruppe findet die Wahlfreiheit grundsätzlich richtig und fordert, dass sie auf sämtliche Endverbraucher, Produzenten und Speicher ausgedehnt wird.
Gegen den Vernehmlassungsvorschlag und für eine Zuständigkeit bei den Verteilnetzbetreibern sprechen sich AI, FR, NE, VD und NW aus. Der SSV meldet, dass seine Mitglieder den Vorschlag grösstenteils ablehnen, insbesondere wegen der Befürchtung von Mehraufwänden, die einem eher geringen Nutzen gegenüberstünden (während nur ein kleiner Anteil von der Wahlfreiheit profitieren könne) und wegen Bedenken zur Kompatibilität mit dem Roll-out der Smart Meter. Der SSV weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass ein Teil der Mitglieder des Verbands die Lösung begrüsse, da neue Angebote und Messdienstleistungen möglich seien. Bei den Parteien lehnt die CVP den Vernehmlassungsvorschlag ab, da sie ebenfalls den Nutzen (bei einer nur geringen Anzahl betroffener Messstellen) bezweifelt. Bei den Verbänden und Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (insbesondere bei den Verteilnetzbetreibern) äussert sich der grösste Widerstand gegen den Vernehmlassungsvorschlag. AET, AVDEL, VSE, DSV, ESI, VAS, VBE, VKE, VSGS, Swisspower sowie der VSG stellen sich dagegen. Im Einzelnen meldete sich eine grosse Zahl von Verteilnetzbetreibern und Stadtwerken, aber auch grössere Energieversorger, mit Kritik zum Vernehmlassungsvorschlag. Hauptkritikpunkte sind dabei insbesondere die befürchteten Mehraufwände (neue Prozesse und Abläufe) und die Zunahme der Komplexität, welche in keinem Verhältnis zum vergleichsweise geringen Marktvolumen stehe. Zudem seien die volkswirtschaftlichen Kosten grösser als das Ertragspotenzial, teilweise werden auch internationale Erfahrungen vorgebracht. Besonders negativ wird auch das Ausmass der staatlichen Intervention bei der vorgeschlagenen Lösung beurteilt. Dieses sei unverhältnismässig in Anbetracht des geringen Nutzens. Ein paar Akteure äussern die Ansicht, dass sich mit dem vermehrten Einsatz von Smart Metern allfällige Probleme bei der Datenqualität automatisch vermindern würden. Schliesslich wird auch eingebracht, dass eine Änderung bei den Zuständigkeiten im Messwesen gegen das Prinzip der Rechtssicherheit und des Investitionsschutzes verstossen (insbesondere im Zusammenhang mit dem Roll-out der Smart Meter). SGB und VPOD erachten eine Zuständigkeit beim Verteilnetzbetreiber als richtig. Sie stören sich insbesondere an der ansonsten fehlenden Kostenkontrolle. So fordern sie eine Kontrolle der Messtarife (bei den Netzbetreibern) durch die ElCom und erhoffen sich dadurch mehr Transparenz für alle Endverbraucher.
Für eine vollständige Wahlfreiheit beim Messwesen sprechen sich BE, SH und TG aus. Sie nennen heutige Probleme von teilweise sehr unterschiedlichen Messkosten (trotz Regulierung der ElCom) und Bedingungen insbesondere auch für die Messung bei Photovoltaikanlagen. Sie sind der Meinung,
dass nur eine vollständige Wahlfreiheit Abhilfe schaffen kann und verweisen insbesondere auch auf positive internationale Erfahrungen. Bei den politischen Parteien sprechen sich FDP und GLP klar für eine Wahlfreiheit bei sämtlichen Messpunkten aus. Sie bemängeln am Vernehmlassungsvorschlag eine Diskriminierung der Kleinverbraucher, Marktverzerrungen und einen hohen Regulierungs- bzw. Umsetzungsaufwand, der aufgrund der geringen Anzahl von Messstellen unverhältnismässig sei.
Durch die volle Wahlfreiheit könnten ca. vier Millionen Messstellen (anstatt nur rund 55'000) profitieren, was Kosten senke und Raum für Innovationen schaffe. In der Energiewirtschaft gibt es, allerdings nur vereinzelt, Unternehmen, welche aufgrund von Kosten-Nutzen-Überlegungen die volle Wahlfreiheit dem Vernehmlassungsvorschlag vorziehen würden (so z.B. Alpiq und Axpo). Grundsätzlich für eine volle Wahlfreiheit äussern sich diverse Verbände und Unternehmen der Wirtschaft und der Verbraucher (Economiesuisse, SGV, FER, SBV, Erdöl-Vereinigung, Scienceindustries, HEV, IGEB, GGS,