Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak Eine grundlegende Ablehnung der vorgeschlagenen Flexibilitätsregulierung formulieren VAS, Sierre Energie, Regio Energie, SIE, ähnlich EnAlpin, WWZ und SWL. Sie argumentieren, dass in den nächsten fünf Jahren keine grossen steuerbaren Volumina zu generieren seien. Der Handel von Flexibilität und die damit zu erwartenden Unklarheiten beeinflussten die Versorgungsstabilität insgesamt negativ. Folglich seien Mehrkosten und Verunsicherung zu erwarten. Auch AEM, ESI und Romande Energie äussern sich kritisch bis ablehnend.
Der Verband Freie Landschaft weist auf den zu regelnden Datenschutz beim Flexibilitätszugriff und Travail.Suisse auf den Schutz der Arbeitnehmer bei der kommenden Digitalisierung hin.
2.8 Verbesserung bei den Systemdienstleistungen
Travail.Suisse begrüsst die einzelnen Vorschläge ausdrücklich. Die Klarstellung, wonach Swissgrid gemeinsam mit ausländischen Übertragungsnetzbetreibern Systemdienstleistungen beschaffen darf, wird grundsätzlich unterstützt. Ein Teil der Elektrizitätswirtschaft, insbesondere VSE, DSV, Alpiq,
Axpo, BKW und Repower, verlangt, dass Swissgrid dies nur tun darf, wenn gleichzeitig Schweizer Marktteilnehmer Systemdienstleistungen regelzonenübergreifend anbieten können.
Die Klarstellung im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Systemdienstleistungen durch Swissgrid wird im Grundsatz unterstützt. Ein Teil der Elektrizitätswirtschaft, etwa VSE, DSV, Alpiq, BKW und Repower, verlangt jedoch insbesondere, dass zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen ausdrücklich klarzustellen sei, dass Swissgrid selbst keine SDL-fähigen Anlagen zu betreiben hat.
Die vorgeschlagene Neuerung, wonach Swissgrid bei der Beschaffung von Systemdienstleistungen verbrauchsseitig vorab Angebote mit effizienter Energienutzung zu berücksichtigen hat, wird tendenziell begrüsst. Insbesondere SP, GPS, AEE Suisse, SES, InfraWatt, Biomasse Suisse, Fernwärme Schweiz, EWB, GGS sowie Lonza möchten auch die Erzeugerseite erfasst haben. Swissmem,
Ökostrom Schweiz, SBB, Swissgrid und Energie Thun hingegen verlangen die Streichung. Vorgebracht wird etwa, dass das Stromnetz der Zukunft auf alle Arten von Flexibilitäten angewiesen sei.
2.9 Abbau bestehender Ungleichbehandlungen im Inland
Swissgrid, DSV, Energie Club Schweiz und Verband Freie Landschaft Schweiz begrüssen die Streichung der gesetzlichen Vorränge, die bestimmten Elektrizitätslieferungen bei der Zuteilung von Netzkapazitäten und der Beschaffung von Regelenergie eingeräumt sind. Solche Vorränge liessen sich praktisch nicht umsetzen. Zumindest was die Zuteilung von Netzkapazitäten anbelangt sehen der SSV, SACEN und die SP Neuenburg dies anders. Eine Streichung dieses Vorrangs widerspreche ausserdem der Energiestrategie 2050.
2.10 Wahlfreiheiten im Messwesen
Eine eher kleinere Gruppe befürwortet den Vernehmlassungsvorschlag mit der Gewährung von Wahlfreiheiten für grosse Endverbraucher und Produzenten. Dazu gehören insbesondere EnDK, RKGK, AG, BL, JU, SZ, TI und die BDP. Unterstützung findet der Vorschlag ferner bei einigen Akteuren der Elektrizitätswirtschaft und bei weiteren Verbänden. Entsprechend gemeldet haben sich Alpiq, FMV, Ökostrom CH, Energiegenossenschaft CH, Swiss Small Hydro, FER, Swissmem und Travail.Suisse.