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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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2. Auf die Wiedergabe der Eröffnungsbilanz oder Bilanz nach Sacheinlage kann verzichtet werden, wenn der Prospekt einen oder mehrere Jahresabschlüsse nach den unter Ziffer 2.6.2 ff. niedergelegten Regeln enthält.
2.6.3 Prüfung der Jahresabschlüsse
Der Prospekt muss den im letzten Geschäftsbericht veröffentlichten Bericht des Revisionsorgans des letzten geprüften Jahresabschlusses enthalten.
2.6.4 Stichtag
Der Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses darf zum Zeitpunkt der Publikation des Prospektes nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
2.6.5 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang
Der Prospekt muss allgemeine Angaben über die Geschäftsentwicklung seit Abschluss des Geschäftsjahres, auf das sich der letzte im Prospekt veröffentlichte Jahresabschluss bezieht, enthalten, insbesondere über die wichtigsten Tendenzen in der jüngsten Entwicklung des Umsatzes und an derer Angaben, die wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsgang haben.
2.6.6 Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Jahresabschluss
Bei einem Basisprospekt muss diese Erklärung sowohl im Basisprospekt als auch in den endgültigen Bedingungen enthalten sein.
1. Wesentliche Änderungen, die seit dem Abschluss des letzten Geschäftsjahres oder dem Stichtag des Zwischenabschlusses in der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eingetreten sind.
2. Falls beim Emittenten keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind, ist eine Negativerklärung in den Prospekt aufzunehmen.
3 Angaben über die Effekten (Effektenbeschreibung)
Der Prospekt enthält nachfolgende Angaben über die Effekten. Die Prüfstelle kann die Gewährung von Ausnahmen gemäss Artikel 41 Absatz 2 FIDLEG von Bedingungen, einschliesslich der Aufnahme weiterer oder zusätzlicher Angaben, abhängig machen.
In einem Basisprospekt ist dabei zumindest eine allgemeine Beschreibung der unter dem Basisprospekt auszugebenden Effekten- bzw. Produkttypen aufzunehmen. Diese kann allgemein ausfallen durch Beschreibung der in der Swiss Derivatives Map Swiss des SVSP enthaltenen Produkteoberkategorien.
3.1 Risiken
Darstellung der wesentlichen Risiken in Bezug auf die Effekten. Es steht dem Emittenten offen, das Verlustpotenzial der Effekten in Worten zu beschreiben oder eine grafische Darstellung der Wertentwicklung der Derivate in Abhängigkeit vom Basiswert abzubilden.