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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten

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3.2 Bedingungen

Bei einem Prospekt:

Die Emissionsbedingungen der Effekten sind im Prospekt vollständig aufzuführen.

Bei einem Basisprospekt:

Die allgemeinen Emissionsbedingungen sind aufzuführen und ein Muster der endgültigen Bedingungen ist aufzunehmen.

3.2.1 Währungen

Relevante Währungen der Effekten (u.a. Emissions-, Zinszahlungs-, und/oder Rückzahlungswährung). Bei einer wechselkursabhängigen Auszahlung ist zudem der anwendbare Wechselkurs anzugeben.

3.2.2 Stückelung

Stückelung (Denomination) der Effekten, sofern anwendbar.

3.2.3 Rückzahlung und Modalitäten der Rückzahlung

1. Rückzahlungsbetrag der Effekten. Falls der Rückzahlungsbetrag auf der Basis einer Formel berechnet werden muss, Angabe der Formel.

2. Modalitäten der Rückzahlung.

3.2.4 Zinssatz / Coupon

Zinssatz, bei Effekten mit variablem Zinssatz zudem die Zinsperioden und die Bedingungen für die Festlegung des Zinssatzes.

3.2.5 Zinstermine

Beginn der Verzinsung und Zinstermine.

3.2.6 Laufzeit

Laufzeit der Effekten.

3.2.7 Vorzeitige Rückzahlung/ Kündigungsmöglichkeit

1. Rückzahlungsbetrag der Effekten bei einer vorzeitigen Rückzahlung.

2. Modalitäten einer vorzeitigen Rückzahlung.

3.2.8 Verjährung

Fristen für die Verjährung der Ansprüche auf Zinsen und Rückzahlung.

3.2.9 Nachrangigkeit

Angaben über eine allfällige Nachrangigkeit der Effekten gegenüber anderen schon bestehenden oder künftigen Verbindlichkeiten des Emittenten.

3.2.10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das auf die Effekten anwendbare Recht und der Gerichtsstand.

3.2.11 Zahl-, Berechnungs- und Ausübungsstellen

Angaben über die Zahl-, Berechnungs- und Ausübungsstelle, sofern anwendbar.