Vorlage
Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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3.2 Bedingungen
Bei einem Prospekt:
Die Emissionsbedingungen der Effekten sind im Prospekt vollständig aufzuführen.
Bei einem Basisprospekt:
Die allgemeinen Emissionsbedingungen sind aufzuführen und ein Muster der endgültigen Bedingungen ist aufzunehmen.
3.2.1 Währungen
Relevante Währungen der Effekten (u.a. Emissions-, Zinszahlungs-, und/oder Rückzahlungswährung). Bei einer wechselkursabhängigen Auszahlung ist zudem der anwendbare Wechselkurs anzugeben.
3.2.2 Stückelung
Stückelung (Denomination) der Effekten, sofern anwendbar.
3.2.3 Rückzahlung und Modalitäten der Rückzahlung
1. Rückzahlungsbetrag der Effekten. Falls der Rückzahlungsbetrag auf der Basis einer Formel berechnet werden muss, Angabe der Formel.
2. Modalitäten der Rückzahlung.
3.2.4 Zinssatz / Coupon
Zinssatz, bei Effekten mit variablem Zinssatz zudem die Zinsperioden und die Bedingungen für die Festlegung des Zinssatzes.
3.2.5 Zinstermine
Beginn der Verzinsung und Zinstermine.
3.2.6 Laufzeit
Laufzeit der Effekten.
3.2.7 Vorzeitige Rückzahlung/ Kündigungsmöglichkeit
1. Rückzahlungsbetrag der Effekten bei einer vorzeitigen Rückzahlung.
2. Modalitäten einer vorzeitigen Rückzahlung.
3.2.8 Verjährung
Fristen für die Verjährung der Ansprüche auf Zinsen und Rückzahlung.
3.2.9 Nachrangigkeit
Angaben über eine allfällige Nachrangigkeit der Effekten gegenüber anderen schon bestehenden oder künftigen Verbindlichkeiten des Emittenten.
3.2.10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das auf die Effekten anwendbare Recht und der Gerichtsstand.
3.2.11 Zahl-, Berechnungs- und Ausübungsstellen
Angaben über die Zahl-, Berechnungs- und Ausübungsstelle, sofern anwendbar.