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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten

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3.2 Rechtsgrundlage

Beschlüsse, Ermächtigungen und Genehmigungen, aufgrund deren die Effekten begeben worden sind oder begeben werden.

3.3 Rechte

Kurze Beschreibung der mit den Effekten verbundenen Rechte, insbesondere Umfang des Stimmrechts, Anspruch auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös sowie allfälliger Vorrechte.

3.4 Beschränkungen

3.4.1 Beschränkungen der Übertragbarkeit

Beschränkungen der Übertragbarkeit pro Kategorie der Effekten unter Hinweis auf allfällige statutarische Gruppenklauseln und auf Regeln zur Gewährung von Ausnahmen sowie Gründe für die Gewährung von Ausnahmen im Berichtsjahr.

3.4.2. Beschränkungen der Handelbarkeit

Allfällige Beschränkungen der Handelbarkeit für den Zeitraum ab erstem Handelstag. Insbesondere ist deutlich auf allfällige Verkaufsbeschränkungen des ausländischen Rechts hinzuweisen.

3.4.3 Publikation

Hinweis, wo Mitteilungen über die Effekten und den Emittenten veröffentlicht werden.

3.4.4 Valorennummer, ISIN und Handelswährung

1. Valorennummer der Beteiligungspapiere.

2. ISIN der Beteiligungspapiere;

3. Handelswährung der Beteiligungspapiere.

3.5 Angaben über das Angebot

3.5.1 Art der Emission

Art der Emission der Effekten; namentlich ist bei Festübernahmen auch das federführende Institut anzugeben. Erstreckt sich die Festübernahme nur auf einen Teil der Emission, so ist dessen Höhe anzugeben.

3.5.2 Anzahl, Gattung und Nennwert der Effekten

3.5.3 Neue Effekten aus Kapitaltransaktion

Falls es sich um Effekten handelt, welche anlässlich einer Fusion, einer Spaltung, der Einbringung der Gesamtheit oder eines Teils des Vermögens eines Unternehmens, eines öffentlichen Umtauschangebotes oder als Gegenleistung für andere Leistungen als Bareinlagen begeben werden, so sind die wesentlichen Bedingungen für die entsprechenden Vorgänge summarisch offenzulegen.