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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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2. aktueller Wert (fair value) des Immobilienportefeuilles aufgeteilt nach für den betreffenden Emittenten geeigneten Anlagekategorien, wie beispielsweise Wohn-, Büro-, Gewerbeimmobilien oder Entwicklungsliegenschaften. Der aktuelle Wert ist von externen Schätzungsexperten zu ermitteln;
3. Angabe der Anfangs- und Endbestände sowie der Veränderungen der Art der Anlagen während des Berichtszeitraums auf Basis der aktuellen Werte; dabei sind die Zu- und Abgänge sowie die realisierten und unrealisierten Gewinne und Verluste gesamthaft je Anlagekategorie separat darzustellen;
4. Einzeloffenlegung der bedeutenden Zu- und Abgänge (als bedeutend gilt ein Zu- und Abgang, welcher mehr als 5 % zum Wert des Gesamtportefeuilles beiträgt);
5. Offenlegung und Begründung einer allfälligen Abweichung von der Anlagepolitik während des Berichtszeitraums;
6. Bekanntgabe des für die Immobilienschätzungen beigezogenen unabhängigen Schätzungsexperten;
7. Offenlegung der für die Immobilienschätzungen verwendeten Schätzungsmethoden, einschliesslich Angaben über die Berechnungsgrundlagen und zugrundeliegenden Annahmen;
8. Fälligkeitsübersicht über die langfristigen Mietverträge (ohne Wohnimmobilien);
9. Angaben über die Finanzierung (wie Fälligkeiten, Amortisation und Verzinsungen).
2.9 Dividende und Ergebnis
Der Prospekt enthält folgende Angaben zu Dividende und Ergebnis des Emittenten:
1. Beschreibung der Dividendenpolitik des Emittenten und allfälliger diesbezüglicher Beschränkungen, und
2. Dividende pro Beteiligungspapier für die letzten drei Geschäftsjahre.
Hat sich in den letzten drei Geschäftsjahren die Zahl der Beteiligungspapiere des Emittenten, insbesondere durch eine Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals oder durch Zusammenlegung oder Split der Beteiligungsrechte geändert, so sind die Angaben pro Beteiligungspapier zu bereinigen, um sie vergleichbar zu machen.
3 Angaben über die Effekten (Effektenbeschreibung)
Der Prospekt enthält nachfolgenden Angaben über die Effekten. Die Prüfstelle kann in begründeten Fällen von den Bestimmungen der Prospektschemata abweichen oder die Offenlegung zusätzlicher Angaben verlangen.
3.1 Risiken
Darstellung der wesentlichen Risiken in Bezug auf die Effekten, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden.