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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten

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2.6.2 Laufende Investitionen

Die wesentlichen laufenden Investitionen unter Angabe der Verteilung dieser Investitionen nach geografischen Gesichtspunkten (In- und Ausland).

2.6.3 Bereits beschlossene Investitionen

Die wesentlichen künftigen Investitionen, die von den Leitungsorganen des Emittenten bereits fest beschlossen sind und für welche rechtsverbindliche Verpflichtungen eingegangen wurden.

2.7 Kapital und Stimmrechte

2.7.1 Kapitalstruktur

1. Darlegung der Kapitalstruktur, namentlich durch Angaben des Betrags des ordentlichen, genehmigten und bedingten Kapitals per Stichtag des letzten Jahresabschlusses. .

2. Zahl, Gattung und Nennwert der Effekten, jeweils unter Angaben der Hauptmerkmale wie Dividendenberechtigung, Vorzugsrechte und ähnliche Berechtigungen unter Hinweis auf den nicht einbezahlten Teil auf dem ordentlichen Kapital;

3. Falls Beteiligungspapiere über eine Zulassung zum Handel auf einem Handelsplatz verfügen, ist dies ebenfalls anzugeben.

2.7.2 Stimmrechte

Darstellung der Stimmrechtsverhältnisse und sämtlicher Stimmrechtsbeschränkungen unter Hinweis auf statutarische Gruppenklauseln und auf Regeln zur Gewährung von Ausnahmen, namentlich für institutionelle Stimmrechtsvertreter.

2.7.3 Möglichkeiten zur Veränderung des bestehenden Kapitals

Für den Fall, dass eine Veränderung des Kapitals beschlossen wurde:

1. maximaler Umfang der Kapitalveränderung und, soweit anwendbar, Dauer, innert welcher die Kapitalveränderung durchgeführt werden kann; genehmigten und/oder bedingten Kapitalerhöhung und Dauer der Ermächtigung zur Durchführung der Kapitalerhöhung;

2. Kreis der Begünstigten, die ein Recht auf Zeichnung dieses zusätzlichen Kapitals haben oder haben werden;

3. Bedingungen und Modalitäten der Ausgabe oder Entstehung der Effekten, die diesem zusätzlichen Kapital entsprechen.

2.7.4 Anteil- bzw. Genussscheine

Bei der Ausgabe von Anteilen, die nicht das Kapital vertreten, wie etwa Genussscheine: Angabe ihrer Zahl und ihrer Hauptmerkmale.