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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten

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4. Namen sämtlicher börsenkotierter sowie weiterer wesentlicher Unternehmen und Gesellschaften, bei denen diese Personen während der letzten fünf Jahre Mitglied der Verwaltungs-, Geschäftsleitungs- oder gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorgane bzw. Partner waren, unter Angabe der Tatsache, ob die Mitgliedschaft in diesen Organen oder als Partner weiter fortbesteht.

2.3.3 Verfahren und Schuldsprüche

1. Angaben über etwaige Schuldsprüche in Bezug auf Verbrechen oder Vergehen im Wirtschaftsbereich während der letzten fünf Jahre, die eine dieser Personen betreffen, die im Rahmen einer der vorgenannten Positionen (vgl. Ziff. 2.3.1.) handelte und laufende oder mit einer Sanktion abgeschlossene Verfahren in Bezug auf die genannte Person von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschliesslich designierter Berufsverbände);

2. falls keinerlei entsprechende Informationen offen gelegt werden müssen, ist eine entsprechende Negativerklärung abzugeben.

2.3.4 Interessenkonflikte

Potentielle Interessenkonflikte bzw. Verbindungen der Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsleitung- und Revisionsorgane einerseits und dieser Organe mit den Promotoren, bedeutenden Aktionären, Depotbanken und Verwaltern der Emittenten andererseits.

2.3.5 Effekten und Optionsrechte

1. Anzahl der Effekten und prozentualer Anteil der Stimmrechte am Emittenten, ob ausübbar oder nicht, der von Mitgliedern der in Ziff. 2.3.1 genannten Organe insgesamt gehalten wird, sowie Rechte, die diesen Personen auf den Bezug solcher Effekten eingeräumt sind inkl. den Konditionen zur Ausübung dieser Rechte;

2. Angaben über Veräusserungsbeschränkungen für Mitglieder der in Ziffer 2.3.1 genannten Organe;

3. falls der Stichtag für diese Angaben nicht das Datum des Prospektes ist, ist auf diese Tatsache hinzuweisen;

4. allfällige wesentliche Änderungen seit dem Stichtag der Angaben sind im Prospekt offen zu legen.

2.3.6 Mitarbeiterbeteiligung

Möglichkeiten der Beteiligung am Emittenten für die Mitarbeiter aller Stufen.

2.3.7 Revisionsorgan

1. Name bzw. Firma und Adresse des gesetzlich zugelassenen Revisionsorgans, welches die im Prospekt veröffentlichten Jahresabschlüsse geprüft hat.

2. Name der für das Revisionsorgan zuständigen Revisionsaufsichtsbehörde;

3. Wurde für das laufende Geschäftsjahr ein anderes Revisionsorgan gewählt, so ist dies anzugeben.