Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022
4.7.13 Beiträge für eine standortangepasste Landwirtschaft / Regionale landwirtschaftliche Strategien (RLS)
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung - FDP, BDP Economiesuisse, SAB
Argumente Mittelfristige Senkung des administrativen Aufwands
Stärkung der Handlungsfreiheit und Verantwortung der Kantone bzw. Regionen
Zustimmung mit Be- ZH, LU, UR, OW, NW, GPS Planungskreise (ETH, sia, SVU, dingungen GL, ZG, FR, BL, SH, geosuisse), SKS, ENHK, COOP
AR, AI, SG, GR, AG,
VD, NE; LDK, KOLAS
Bedingungen Keine Integration des Bereichs «Nachhaltiger Umgang mit natürlichen
Ressourcen» in die Beiträge für standortgerechte Landwirtschaft, allenfalls als freiwillige Option
Ko-Finanzierungssatz Bund-Kantone auf 90:10 festlegen
Verlängerung der Übergangsfrist für laufende Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsprojekte
Einführung eines Monitoringsystems zur Zielerreichung, Höhe Ko-Finanzierungsanteil Bund flexibel in Abhängigkeit von Beitrag zur Zielerreichung gestalten
Finanzierung des Planungsaufwands 100% durch den Bund
Ablehnung mit Alterna- BE, SO, GE, JU; GLP SBV, Teile der bäuerlichen tiven BPUK Kreise, Teile der Umweltkreise,
Beratungskreise, Wissensch. CH
Alternativen Einführung regionaler Konzepte zur Wirkungssteigerung bestehender
Instrumente ohne Anpassung der Gesetzesgrundlage
Mit Pilotprojekten insbesondere Fragen zu Trägerschaft, Anforderungen an Erarbeitungs- und Bewilligungsprozess und Schnittstellen zur Raumplanung klären.
Erst nach Vorliegen der Resultate von Pilotprojekten Rechtsgrundlage schaffen.
Schaffung eines Massnahmen- und Finanzpools (Bund und Kantone) aus bestehenden projektbasierten Direktzahlungen zur Förderung von standortspezifischen Massnahmen durch die Kantone
Verzicht auf die Einführung von Beiträgen für eine standortgerechte Landwirtschaft, d.h. Beibehaltung Landschaftsqualitätsbeiträge, keine Trennung von Biodiversitätsqualitäts- und Vernetzungsbeitrag.
RLS sollten basierend auf den UZL ambitionierte agrarökologische Vorgaben machen für Biodiversitätskonzepte nach Art. 73 Abs. 1 Bst. b
Zusammen mit den ÖLN-Anforderungen gemäss Art. 70a Abs. 2 Bst. h sollen die regionalen landwirtschaftlichen Strategien aufzeigen, bis wann die UZL erfüllt werden und wie der Prozess dazu erfolgt.
Befristung allfälliger Beiträge nach Art. 76a.
Ab 2025 soll das Vorliegen einer RLS Voraussetzung sein für
o die Auszahlung der Versorgungssicherheitsbeiträge
o den Erhalt von Strukturverbesserungsbeiträgen
o den Erhalt von Biodiversitätsbeiträge nach Art. 73 Abs. 1 Bst. b
Ablehnung SZ, TG, TI SVP Weitere bäuerliche Kreise und
Umweltkreise
072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400