Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 34Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022

4.7.13 Beiträge für eine standortangepasste Landwirtschaft / Regionale landwirtschaftliche Strategien (RLS)

Kantone Parteien Organisationen

Zustimmung - FDP, BDP Economiesuisse, SAB

Argumente  Mittelfristige Senkung des administrativen Aufwands

 Stärkung der Handlungsfreiheit und Verantwortung der Kantone bzw. Regionen

Zustimmung mit Be- ZH, LU, UR, OW, NW, GPS Planungskreise (ETH, sia, SVU, dingungen GL, ZG, FR, BL, SH, geosuisse), SKS, ENHK, COOP

AR, AI, SG, GR, AG,

VD, NE; LDK, KOLAS

Bedingungen  Keine Integration des Bereichs «Nachhaltiger Umgang mit natürlichen

Ressourcen» in die Beiträge für standortgerechte Landwirtschaft, allenfalls als freiwillige Option

 Ko-Finanzierungssatz Bund-Kantone auf 90:10 festlegen

 Verlängerung der Übergangsfrist für laufende Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsprojekte

 Einführung eines Monitoringsystems zur Zielerreichung, Höhe Ko-Finanzierungsanteil Bund flexibel in Abhängigkeit von Beitrag zur Zielerreichung gestalten

 Finanzierung des Planungsaufwands 100% durch den Bund

Ablehnung mit Alterna- BE, SO, GE, JU; GLP SBV, Teile der bäuerlichen tiven BPUK Kreise, Teile der Umweltkreise,

Beratungskreise, Wissensch. CH

Alternativen  Einführung regionaler Konzepte zur Wirkungssteigerung bestehender

Instrumente ohne Anpassung der Gesetzesgrundlage

 Mit Pilotprojekten insbesondere Fragen zu Trägerschaft, Anforderungen an Erarbeitungs- und Bewilligungsprozess und Schnittstellen zur Raumplanung klären.

 Erst nach Vorliegen der Resultate von Pilotprojekten Rechtsgrundlage schaffen.

 Schaffung eines Massnahmen- und Finanzpools (Bund und Kantone) aus bestehenden projektbasierten Direktzahlungen zur Förderung von standortspezifischen Massnahmen durch die Kantone

 Verzicht auf die Einführung von Beiträgen für eine standortgerechte Landwirtschaft, d.h. Beibehaltung Landschaftsqualitätsbeiträge, keine Trennung von Biodiversitätsqualitäts- und Vernetzungsbeitrag.

 RLS sollten basierend auf den UZL ambitionierte agrarökologische Vorgaben machen für Biodiversitätskonzepte nach Art. 73 Abs. 1 Bst. b

 Zusammen mit den ÖLN-Anforderungen gemäss Art. 70a Abs. 2 Bst. h sollen die regionalen landwirtschaftlichen Strategien aufzeigen, bis wann die UZL erfüllt werden und wie der Prozess dazu erfolgt.

 Befristung allfälliger Beiträge nach Art. 76a.

 Ab 2025 soll das Vorliegen einer RLS Voraussetzung sein für

o die Auszahlung der Versorgungssicherheitsbeiträge

o den Erhalt von Strukturverbesserungsbeiträgen

o den Erhalt von Biodiversitätsbeiträge nach Art. 73 Abs. 1 Bst. b

Ablehnung SZ, TG, TI SVP Weitere bäuerliche Kreise und

Umweltkreise

072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400