Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022

4.8.4 Wirtschaftlichkeitsprüfung

Kantone Parteien Organisationen

Zustimmung - - Greenpeace, Pro Natura, Vogelwarte,

WWF und weitere Umweltkreise

Zustimmung mit Be- LU, UR, SZ, NW, GLP Vision LW

dingungen SO, AG, GE

Bedingungen  Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist in jedem Fall mit den Regionen

(Berggebiete etc.) und den Kantonen zu koordinieren.

 Der Begriff «Mittelflussprüfung» oder ein ähnlicher Ausdruck würde diese Handlung besser umschreiben.

 Der Betrieb wird rationell nach den ökologischen Grundsätzen und betriebswirtschaftlich erfolgreich bewirtschaftet.

Ablehnung ZG, BL, TG, VS; - CVA

LDK, KOLAS

Argumente  Eine zusätzliche Wirtschaftlichkeitsprüfung braucht es nicht.

 Die Kompetenz der Wirtschaftlichkeitsbeurteilung soll wie bis anhin bei den Kreditkassen bleiben.

4.8.5 Abschaffung Investitionskredite für Wohngebäude

Kantone Parteien Organisationen

Zustimmung - GPS Greenpeace, Pro Natura, Vogel-

warte, WWF und weitere Umweltkreise

Ablehnung mit Alterna- BE, LU, UR, SZ, NW, SPS suissemelio, SAB, Bio-Suisse, SBV tiven OW, GL, ZG, FR, BL, und diverse Bauernverbände, ver-

AI, GR, AG, TG, GE, schiedene Branchenvertretungen JU; LDK, KOLAS

Alternativen  Massnahme weiterführen

 Unterstützung nur im Berggebiet

Argumente  Das Wohnhaus ist Teil des Landwirtschaftsbetriebes. Zur Verhinde-

rung von Überschuldung und zusätzlichen Kosten ist auf die Aufhebung der Investitionshilfen an landwirtschaftliche Wohnbauten zu verzichten.

 Als Finanzierungsbestandteile sind die Investitionskredite für Wohnhäuser auch heute noch absolut wertvoll.

4.8.6 Weitere Themen, die nicht Teil der Vernehmlassungsvorlage waren

Administrative Vereinfachung

Kantone Parteien Organisationen

Vorschlag (Absender): LU, FR, ZG, VS; LDK, KOLAS - suissemelio

Vorschlag inhaltlich:  Betriebshilfedarlehen nach Art. 78ff LwG sollen nicht mehr durch den

Bund genehmigt werden.

 Investitionskredite nach Art. 105ff LwG sollen nicht mehr durch den Bund genehmigt werden.

072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400