Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022
Kantone Parteien Organisationen
das Kulturland sowie landwirtschaftliche Bauten und Anlagen vor Verwüstung und Zerstörung durch Naturereignisse zu schützen.
4.8.2 Erweiterung der Massnahmen im 5. Titel LwG
Artikel 87a Abs. 1 Bst. d: «Internetanbindung»
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung SZ, NW, ZG, FR, SO, SAB, SBV, diverse bäuerliche AI, GR; LDK, KOLAS und Branchenverbände
Argumente und Bedin- Die Digitalisierung in der Landwirtschaft soll nicht durch eine fehgungen lende/zu langsame Internetanbindung behindert werden.
Grundsätzlich keine Verwendung von Strukturverbesserungsmitteln im Zuständigkeitsbereichs des Service Public.
Internetanbindung soll nur subsidiär nach Art. 87a unterstützt werden in Fällen, in denen der Service Public keine oder zu spät Unterstützung bietet.
Artikel 87a Abs.1 Bst. h: «gesundes Nutztier und umweltfreundliche Produktion»
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung FR, SO, AI GPS, GLP SBV und diverse Bauernverbände, verschiedene Branchenvertretungen, Ökostrom CH, Vision LW, u.a.
Argumente Förderung der Tiergesundheit und der umweltfreundlichen Produktion sind Verfassungsaufträge und von daher unbestrittene agrarpolitische Zielsetzungen.
Zustimmung mit Alter- SH - STS, KAGfreiland
native oder Bedingung
Alternativen und Be- Alternative Formulierung des Buchstabens h: Der Bund unterstützt indingung novative Technologien zur Reduktion von negativen Umweltwirkungen.
Der Neuregelung wird lediglich dann zugestimmt, wenn damit auch bauliche Massnahmen für tiergerechte Haltungssysteme gefördert werden und nicht nur (technologische) Einrichtungen.
Artikel 87a Abs.1 Bst. l: «Finanzielle Unterstützung der Erarbeitung von regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS)»
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung SZ, AI; BPUK - -
Argumente Positive Beurteilung ohne weitere Konkretisierung allfälliger Gründe
Zustimmung mit Be- AG - WWF, Pro Natura, Greenpeace und weidingungen tere Umweltkreise
Bedingungen Aufnahme ins Gesetz erst nach Auswertung der Pilotprojekte
Die Förderung regionaler landwirtschaftlicher Strategien (RLS) wird nur unter gewissen Bedingungen unterstützt (vgl. Ziff. 4.7.13).
Ablehnung mit Bedin- - - Vogelwarte
gung
072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400