Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022

Kantone Parteien Organisationen

 das Kulturland sowie landwirtschaftliche Bauten und Anlagen vor Verwüstung und Zerstörung durch Naturereignisse zu schützen.

4.8.2 Erweiterung der Massnahmen im 5. Titel LwG

Artikel 87a Abs. 1 Bst. d: «Internetanbindung»

Kantone Parteien Organisationen

Zustimmung SZ, NW, ZG, FR, SO, SAB, SBV, diverse bäuerliche AI, GR; LDK, KOLAS und Branchenverbände

Argumente und Bedin-  Die Digitalisierung in der Landwirtschaft soll nicht durch eine fehgungen lende/zu langsame Internetanbindung behindert werden.

 Grundsätzlich keine Verwendung von Strukturverbesserungsmitteln im Zuständigkeitsbereichs des Service Public.

 Internetanbindung soll nur subsidiär nach Art. 87a unterstützt werden in Fällen, in denen der Service Public keine oder zu spät Unterstützung bietet.

Artikel 87a Abs.1 Bst. h: «gesundes Nutztier und umweltfreundliche Produktion»

Kantone Parteien Organisationen

Zustimmung FR, SO, AI GPS, GLP SBV und diverse Bauernverbände, verschiedene Branchenvertretungen, Ökostrom CH, Vision LW, u.a.

Argumente  Förderung der Tiergesundheit und der umweltfreundlichen Produktion sind Verfassungsaufträge und von daher unbestrittene agrarpolitische Zielsetzungen.

Zustimmung mit Alter- SH - STS, KAGfreiland

native oder Bedingung

Alternativen und Be-  Alternative Formulierung des Buchstabens h: Der Bund unterstützt indingung novative Technologien zur Reduktion von negativen Umweltwirkungen.

 Der Neuregelung wird lediglich dann zugestimmt, wenn damit auch bauliche Massnahmen für tiergerechte Haltungssysteme gefördert werden und nicht nur (technologische) Einrichtungen.

Artikel 87a Abs.1 Bst. l: «Finanzielle Unterstützung der Erarbeitung von regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS)»

Kantone Parteien Organisationen

Zustimmung SZ, AI; BPUK - -

Argumente  Positive Beurteilung ohne weitere Konkretisierung allfälliger Gründe

Zustimmung mit Be- AG - WWF, Pro Natura, Greenpeace und weidingungen tere Umweltkreise

Bedingungen  Aufnahme ins Gesetz erst nach Auswertung der Pilotprojekte

 Die Förderung regionaler landwirtschaftlicher Strategien (RLS) wird nur unter gewissen Bedingungen unterstützt (vgl. Ziff. 4.7.13).

Ablehnung mit Bedin- - - Vogelwarte

gung

072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400