Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022
Kantone Parteien Organisationen
GR, AG, GE, JU; (z.B. WWF, Pro Natura), Zuchtorganisa-LDK, KOLAS tionen, Forschungsinstitute, Migros,
Swissgenetics, AGRIDEA, Agrarallianz, Uniterre, IGöM
Argumente Umsetzung der Tierzuchtstrategie 2030 (Pfeiler der Nachhaltigkeit)
Anpassung der gesetzlichen Grundlagen an aktuelle Tierzuchtpraxis in der Schweiz
Bessere Abbildung der heutigen und künftigen Realität in der Rindviehzucht Erhöhung der politischen und gesellschaftlichen Akzeptanz der staatlichen Tierzuchtförderung
Flexiblere Weiterentwicklung der Tierzuchtförderung
Zum Gestüt mehrheitlich Zustimmung, da weiterhin im LwG verankert
Zustimmung mit LU, UR, SZ, ZG; - SBV, bäuerliche Kreise (z.B. kantonale Bedingungen und LDK, KOLAS Bauernverbände, Produzenten- und Alternativen Branchenorganisationen), Zuchtorgani-
sationen, IGöM
Bedingungen LwG 141-1/141-2: Muss- anstatt Kann-Formulierung Förderung der
Zucht ist unbestritten und soll bereits auf gesetzlicher Ebene fest verankert werden
LwG 141-2: «andere Institute» streichen oder klar definieren
LwG 141-4 Ergänzung «Entwicklungsprojekte mit dieser Zielsetzung können ebenfalls mit zusätzlichen Beiträgen unterstützt werden» Bund sollte die Möglichkeit erhalten, Projekte der Zuchtorganisationen zur Weiterentwicklung ihrer Zuchtprogramme zu fördern.
Alternativen LwG 141-3-a/141-8: Eigenständige Tierzucht Förderung soll stärker auf
eigenständige Zuchtprogramme fokussieren, die den Zuchtfortschritt selber erarbeiten, ohne Importgenetik stärker zu fördern.
Ablehnung - - SZZV, BO Schafe
Argumente LwG 141-4 streichen System ist zu wenig überschaubar und zu kompli-
ziert. Die Beiträge sollten nur nach LwG 141-3 ausgerichtet werden.
4.10 Pflanzenschutz und Produktionsmittel (7. Titel LwG)
Art. 153a Massnahmen zur Bekämpfung bestimmter Schadorganismen
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung BE, FR , SO, AI, - SBV sowie rund 40 kantonale Sektionen
TI des SBV und Branchenorganisationen, inkl. JardinSuisse
Zustimmung mit Be- ZH, LU, SZ, NW, - -
dingung ZG, SH, AG, TG,
JU; LDK, KOLAS
Bedingung Prinzip ist gut, aber das Spektrum der möglichen Bekämpfungsmass-
nahmen sollte erweitert werden.
Ablehnung mit Alterna- VS, GE - AGRIDEA
tiven
072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400