Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022

Alternativen  Bund muss die Kantone für die durchzuführenden Bekämpfungsmass-

nahmen mit finanziellen Beiträgen unterstützen.

Ablehnung SG - Hochstamm CH

Argumente  Anfallende Kosten zu hoch (SG)

 Kein neues Instrument für die obligatorische Bekämpfung des Feuerbrandes (Hochstamm CH)

Art. 160b Einspracheverfahren betreffend Pflanzenschutzmittel

Kantone Parteien Organisationen

Zustimmung mit Be- BE, LU, SZ, ZG, GPS, SPS Agrarallianz, AGRIDEA, Wissensch. dingungen FR; LDK, KOLAS CH, VSA

Argumente und Bedin-  Es ist zu befürchten, dass die Organisationen vorsorglich Einsprache gungen erheben, um eine Bewilligung zu verzögern.

 Diese Verzögerung könnte zu einer abnehmenden Motivation der Firmen führen, PSM in der Schweiz bewilligen zu lassen.

 Es muss eine objektive Begründung der Einsprachen verlangt werden, um systematische und grundsätzliche Einsprachen zu vermeiden.

 Die Einsprache soll keine aufschiebende Wirkung haben.

Zustimmung mit Alter- - - WWF, A Rocha, apisuisse, Bioterra native CH, Birdlife, oeku, Greenpeace, NF

CH, Pro Natura, SAG, Vogelwarte,

Ala, Vision Lw, PICUS, mst-law, TIR

Alternative Art. 160b Einwendungsverfahren betreffend Pflanzenschutzmittel

1Die Zulassungsbehörde veröffentlicht im Bundesblatt:

a. das Gesuch für die Bewilligung oder Änderung einer Bewilligung für Pflanzenschutzmittel,

b. den Entwurf für die Bewilligung oder Änderung einer Bewilligung für Pflanzenschutzmittel,

c. die Bewilligung oder Änderung einer Bewilligung für Pflanzenschutzmittel.

2Die Veröffentlichung besteht in einer kurzen Information zur ersuchten, geplanten oder erfolgten Bewilligung oder Änderung einer Bewilligung.

3Wer nach den Vorschriften des NHG oder des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren Partei ist, kann bei Veröffentlichungen nach Abs. 1 Bst. b:

a. Einsicht in die Akten nehmen,

b. eine Einwendung gegen den Entwurf für die Bewilligung oder Änderung einer Bewilligung für Pflanzenschutzmittel erheben.

4Die Einwendungsfrist richtet sich nach dem Aktenumfang und beträgt mindestens 60 Tage. Die Akteneinsicht kann elektronisch erfolgen.

5Wer keine Einwendung einreicht, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Ablehnung SG - SBV, SBLV, SwissSeed, Swiss Fruit,

JardinSuisse, Swisscofel, AGORA,

ANCV, SVSW, Schafe-Schweiz, BDW, FPVS, FSV, IGöM, IVVS, IVVG, JULA, SGP, Swissem, SVTL, SEVS, Suissepatat, SwissTabac, GalloSuisse, Vitiswiss, AGVEI, scienceindustries

072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400