Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022

Ergänzung der Artikel: Kantone Parteien Organisationen

Argumente  Datensicherheit, Datennutzung und Schnittstellenprobleme werden als Kernthemen betrachtet.

 Frage nach der Datenhoheit muss geklärt werden.

 Um eine möglichst effiziente Datennutzung sicherstellen zu können, ist die Konzentration auf ein IT-System beim Vollzug der Direktzahlungen unabdingbar.

4.12 Rechtsschutz, Verwaltungsmassnahmen, Strafbestimmungen (8. Titel LwG)

Die widerrechtliche Verwendung einer Klassierung oder einer Kennzeichnung fällt unter zwei verschiedene Strafbestimmungen des Gesetzes. Diese Doppelspurigkeit soll behoben werden, indem in diesem Fall nur eine Strafbestimmung zur Anwendung kommt. Die Nichteinhaltung von Klassierungsbestimmungen soll künftig ausschliesslich durch Artikel 172 LwG geregelt werden. Gegen diesen Vorschlag haben bäuerliche Kreise opponiert, weil sie der Ansicht waren, dass mit dem Vernehmlassungsvorschlag die widerrechtliche Verwendung nicht mehr sanktioniert werden könne. Dem ist jedoch nicht so.

4.13 Schlussbestimmungen (9. Titel LwG)

4.13.1 Monitoringdatenlieferpflicht in LwG Art. 185 Abs. 3bis

Kantone Parteien Organisationen

Zustimmung - - Wissensch. CH, apisuisse, BirdLife, Greenpeace, NF CH, Pro Natura, SAG, Ala, BIO SUISSE, WWF, Vision Lw, PICUS

Argumente  Bessere Datenbeschaffung

Zustimmung mit Be- SH, JU - ZBB, SKMV, SRP, VPL

dingungen

Bedingungen  Der Zweck der Datenlieferung und die Verwendung der Daten muss dem Lieferanten mit der Verpflichtung zur Datenlieferung mitgeteilt werden.

 Ergänzung Informationspflicht über Datennutzung: «Den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen wird mitgeteilt, wer die gelieferten Daten verwendet.»

Ablehnung SZ, FR, BL, - AGORA, ANCV, SVSW, BO Schafe, BDW, SG, VS FSV, Ökostrom CH, PIOCH, IGöM, IVVS, JULA, SBLV, SVLT, SEVS, GalloSuisse, VITISWISS, Prométerre, Prolait

Argumente  Zwangsmassnahmen und allfällige Sanktionen sind nicht angemessen.

 Die hohen Kosten hat der Bund durch die methodische Umstellung auf eine zufällige Betriebsauswahl selber verursacht.

 Gegenüber der früheren Methode mit Referenzbetrieben sind die Rekrutierungskosten gestiegen und Datenqualität mutmasslich gesunken, ohne grossen Erkenntnisgewinn.

 Verbesserung der Dateneinlieferung durch umfassende Sensibilisierung und angemessene Entschädigung.

072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400