Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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6. Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt

7. Förderung des Generationenwechsels

8. Lebendige ländliche Gebiete

9. Schutz von Gesundheit und Lebensmittelqualität

Die wichtigsten Vorschläge sind:

 Mehr Flexibilität: Die GAP wird die Funktionsweise vereinfachen und modernisieren, um den Landwirten und der Gesellschaft einen Mehrwert zu bringen. Der Fokus in der Zukunft wird mehr auf Ergebnissen und Leistung liegen. Jeder Mitgliedstaat kann entschieden, wie er die neun gemeinsamen Ziele am besten erreichen und dabei auch auf die spezifischen Bedürfnisse seiner Landwirte und ländlichen Gemeinschaften eingehen kann.

 Gezieltere Ausrichtung der Unterstützung: Die GAP wird sich stark darauf konzentrieren, kleine und mittlere Familienbetriebe und Junglandwirte zu unterstützen. Direktzahlungen ab 60 000 EUR werden gekürzt und Zahlungen von mehr als 100 000 Euro pro Betrieb gekappt. Mindestens 2 % der Direktzahlungen in jedem Mitgliedstaat werden für Junglandwirte bereitgestellt. Kleine und mittlere Betriebe erhalten eine höhere Unterstützung je Hektar.

 Grössere Ambitionen beim Umwelt- und Klimaschutz: Die zukünftige GAP verlangt obligatorische und freiwillige Umwelt- und Klimaschutzmassnahmen und Direktzahlungen werden an höhere Umwelt- und Klimaschutz Anforderungen geknüpft. Mindestens 30 % der Mittel werden für umwelt- und klimabezogene Massnahmen reserviert und 40 % der gesamten GAP-Mittel sollen zum Klimaschutz beitragen. Zu den Verpflichtungen gehören:

o Schutz von Feucht- und Torfgebieten, um die kohlenstoffreichen Böden zu erhalten o Verbesserung der Wasserqualität und Verringerung des Ammoniak- und Stickoxidgehalts durch ein obligatorisches Instrument zur Nährstoffbewirtschaftung

o Fruchtwechsel anstelle von Anbaudiversifizierung

 Stärkere Nutzung von Kenntnissen und Innovation: Die modernisierte GAP wird Investitionen in Forschung und Innovation verstärken und auch Landwirten und ländlichen Gemeinschaften die Möglichkeit geben, davon zu profitieren. Ein Budget von 10 Milliarden Euro des EU-Forschungsprogramms „Horizont Europa“ wird für die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Biowirtschaft bereitgestellt. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Big Data und neuen Technologien für Kontrollen und Überwachung zu nutzen. Die Europäische Innovationspartnerschaft für die Landwirtschaft (EIP-AGRI) wird Mittel aus „Horizont Europa“ und Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums binden, um eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft zu fördern.

Die agrarpolitische Weiterentwicklung der EU und der Schweiz gehen in die gleiche Richtung. Mehr Flexibilität, eine gezieltere Ausrichtung der Unterstützung und grössere Ambitionen beim Umwelt- und Klimaschutz Innovation und Digitalisierung sind Stossrichtungen auch in der AP22+. Mit den mit der AP22+ vorgeschlagenen Gesetzesänderungen erfährt das Verhältnis zum bilateralen Recht zwischen der Schweiz und der EU keine grundsätzliche Änderung. Die Implementierung der neuen Instrumente wird kompatibel zu den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der bilateralen Abkommen Schweiz-EU (insbesondere Agrarabkommen und Protokoll Nr. 2) ausgestaltet.