Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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Paragraph 13, Anhang 2 als Regionalbeihilfen ausgewiesen. Der Sömmerungsbeitrag wird unter Paragraph 12, Anhang 2 als Umweltprogramm eingeordnet.
Versorgungssicherheitsbeiträge
Versorgungssicherheitsbeiträge bezwecken die Erhaltung der Produktionskapazität, indem die Kalorienproduktion auf heutigem Niveau gehalten wird. Sie bestehen aus drei Elementen. Der Zonenbeitrag Produktionserschwernis kann über Paragraph 13, Anhang 2 als Regionalprogram legitimiert werden, da er nur für Hügel- und Bergzonen ausbezahlt wird. Er ist somit der einzige Versorgungssicherheitsbeitrag, welcher in die Green Box notifiziert wird. Der Basisbeitrag verlangt einen Mindesttierbesatz für die Ausrichtung der Zahlung auf der Grünfläche. Diese Koppelung an eine Mindestproduktion gemessen am Tierbesatz ist nicht kompatibel mit der Green Box. Der Basisbeitrag wird somit in der Amber Box ausgewiesen. Gleiches gilt für den Förderbeitrag für offene Ackerfläche und Dauerkulturen. Da sich die Erhaltung der Produktionskapazität grundsätzlich kaum als von der Produktion entkoppelte Massnahme gestalten lässt, ist die Grundvoraussetzung der Green Box, nämlich die Unabhängigkeit von der Produktion, nicht erfüllt.
Produktionssystembeiträge
Die Produktionssystembeiträge fördern landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen, welche speziell umwelt- und tierfreundlich sind. Dies umfasst bisher den Beitrag für biologische Landwirtschaft, den Extenso-Beitrag, den Beitrag für gaslandbasierte Milch- und Fleischproduktion sowie die Tierwohlbeiträge (BTS und RAUS). Die unterschiedlichen Programme basieren auf vorgegebenen Kriterien und gleichen die höheren Produktionskosten aus, welche mit den Bewirtschaftungsformen einhergehen. Somit erfüllen die Programme die spezifischen Vorgaben von Paragraph 12, Anhang 2 als Umweltprogramm und werden in die Green Box notifiziert.
7.2.1.3 Auswirkung der AP 22+ auf die Notifikation der internen Stützung
Das WTO-Agrarabkommen definiert und begrenzt die Inlandstützung. Die mit den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen vorgeschlagenen Ausgaben liegen innerhalb der von der Schweiz festgelegten Obergrenzen, führen aber zu einer Umlagerung der Gelder zwischen den Massnahmen.
Massnahmen im Bereich Produktion und Absatz
Die zur Diskussion gestellte Aufhebung verschiedener Marktstützungsmassnahmen (z.B. Beiträge für die Verwertung von Schafwolle) führt zu einer Reduktion der Amber Box. Die Beiträge der einzelnen Massnahmen sind in ihrer Grösse jedoch vernachlässigbar.
Massnahmen im Bereich Direktzahlungen
Versorgungssicherheits- und Kulturlandschaftsbeiträge
Die Umgestaltung und Weiterentwicklung der Versorgungssicherheitsbeiträge hat eine Auswirkung auf die WTO-Notifikation. Der neue Betriebsbeitrag hat keinerlei Bezug zur Produktionsmenge oder zur Betriebsgrösse. Damit erfüllt er die Kriterien der Green Box als entkoppelte Einkommensstützung unter Paragraph 6, Anhang 2. Auch der nach Produktionszone abgestufte Zonenbeitrag ist nicht an Produktionskriterien gebunden. Ausserdem wird der Beitrag für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche der Betriebe von der Talzone bis zur Bergzone IV ausgerichtet, um klimatische Nachteile in höheren Zonen auszugleichen. Dies führt zu einer Umlagerung der Gelder innerhalb der Green Box. Da der Zonenbeitrag auf allen Flächen (Tal- bis Bergzone IV) ausgerichtet wird, ist eine Klassifizierung des Beitrags als Regionalprogramm unter Paragraph 13, Anhang 2 nicht möglich. Der Beitrag muss daher unter Paragraph 6, Anhang 2 in der Green Box als entkoppelte Stützung ausgewiesen werden. Das vorgesehene Budget von 525 – 625 Millionen Franken für den Zonenbeitrag führt zu einem starken Anstieg der ausgewiesenen entkoppelten Stützung – eine Kategorie der Green Box, die von den anderen WTO-Mitglieder genau überprüft wird. Es ist daher wichtig, dass die Kompatibilität des Zonenbeitrags mit Paragraph 6 eindeutig gegeben ist. Dies bedeutet beispielsweise, dass keine Positivliste definiert werden darf, die gewisse Produktionsaktivitäten (z.B. Brachen oder Weihnachtsbäume) vom Beitrag ausschliesst.