Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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Die Änderungen des BGBB, des ZGB und des LPG sind mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Im Übrigen stehen die Vorschläge im Einklang mit den allgemein gültigen Verpflichtungen, wie sie sich für die Schweiz beispielsweise aus dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau72 ergeben. Mit den Massnahmen werden zudem die Empfehlungen des UNO-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) betreffend «Frauen auf dem Land», die dieser 2009 und 2016 an die Schweiz gerichtet hat, umgesetzt. Die Massnahmen stehen auch in Übereinstimmung mit den Folgerungen der 62. Tagung der UNO-Kommission für die Rechtsstellung der Frau (CSW) von 2018.

Mit der AP22+ wird die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UNO Agenda 2030 (SDG) wie folgt unterstützt:

 Die Schweizer Landwirtschaft soll gestärkt und langfristig auf den in- und ausländischen Märkten erfolgreicher werden. Damit kann sie ihren Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten. Dank neuen technologischen Möglichkeiten werden die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe Zugang zu mehr und besseren Informationen über Wetterereignisse und Marktentwicklungen erhalten. Damit kann ihre Resilienz und ihr Erfolg am Markt erhöht werden.

 SDG 2

 Ehegatten und Ehegattinnen von Betriebsleitenden sollen sozial besser abgesichert werden und eine reguläre Pension in Anspruch nehmen können. Weiter sollen die Einstiegsmöglichkeiten für Personen von ausserhalb der Landwirtschaft durch Anpassungen beim Bodenrecht verbessert werden.

 SDG 1, 2 und 5

 Die grössten ökologischen Herausforderungen bestehen beim hohen Biodiversitätsverlust, den erhöhten Treibhausgasemissionen, der Anreicherung von Nährstoffen in Seen und dem Bodenschutz. Deshalb sollen der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) und das Direktzahlungssystem weiterentwickelt werden, damit der ökologische Fussabdruck der Land- und Ernährungswirtschaft verkleinert werden kann.

 SDG 2, 12 und 15

 Mit regionalen landwirtschaftlichen Strategien soll eine standortangepasste Landwirtschaft gefördert werden. Dabei werden räumliche Eigenheiten berücksichtigt. Lokale Herausforderungen wie zum Beispiel ein erhöhter Nitratgehalt im Grundwasser, das der Trinkwassernutzung dient, können so angegangen werden.

 SDG 2, 6 und 15

7.3 Vergleich mit EU-Agrarpolitik73

Im Sinne einer kohärenten Entwicklung der Agrarpolitik sollen neben dem Vergleich zu den international bindenden Handelsregeln ebenfalls die Tendenzen im EU-Raum näher erläutert werden. Dies vielmehr aus politischen als aus rechtlichen Gründen, zumal die EU-Agrarpolitik keinen für die Schweiz verbindlichen Rahmen einnimmt. Aufgrund der starken Einbindung der Schweiz in den EU-Raum erscheint ein Vergleich der jeweiligen Entwicklungen sinnvoll.

Die EU-Kommission plant, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für den nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 zu überarbeiten. Sie schlägt vor, die Finanzmittel für die GAP um ca. 5 % zu kürzen. Die Direktzahlungen an Landwirte könnten ab 2020 somit um rund 5 % tiefer ausfallen. Die neue GAP hat neun Ziele:

1. Sicherung angemessener Einkommen

2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

3. Faireres Kräfteverhältnis in der Lebensmittelversorgungskette

4. Klimaschutzmassnahmen

5. Umweltschutz

72 SR 0.108

73 Quelle: Europäische Kommission – Pressemitteilung, EU-Haushalt: Die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020, Brüssel, 1. Juni 2018