Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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zur Steigerung der Wertschöpfung (z. B. über eine Produktdifferenzierung der Qualität) verbessert, beispielsweise durch verstärkte Ausrichtung der Milchpreisstützung auf die Qualitätsstrategie – d.h. die Produktion von wertschöpfungsstarken Milchprodukten (aus Rohmilch hergestellte Käsespezialitäten). Zudem werden Initiativen der privaten Akteure zur besseren Differenzierung und Positionierung des Rohstoffs Milch unterstützt.

Im Rahmen der AP22+ sollen die bestehenden Marktstützungsmassnahmen im Inland in Richtung mehr Effizienz und Eigenverantwortung der Branchen angepasst werden. Der heute zur Anwendung kommende Mechanismus zur Verteilung von Zollkontingenten – die Vergabe nach Inlandleistung – verzerrt den Wettbewerb unter den Importeuren und ist administrativ aufwändig. Er führt zudem zu Renten bei den Importeuren im Umfang von heute rund 65 Millionen Franken pro Jahr, die zu einem geringen Teil an die landwirtschaftlichen Produzenten weitergegeben werden. Bezahlt werden diese Renten von den Konsumentinnen und Konsumenten durch erhöhte Marktpreise. Im Rahmen der Vernehmlassung zur AP22+ sollen sich die Vernehmlassungsteilnehmenden zur Anwendung der Verteilung der Zollkontingente nach Inlandleistung äussern können. Ebenso soll die Berechtigung von gewissen Marktentlastungsmassnahmen, welche die Eigenverantwortung und Marktorientierung der Marktakteure behindern, zur Diskussion gestellt werden. Im Milchmarktbereich soll die Milchpreisstützung verstärkt auf die Qualitätsstrategie – d.h. die Produktion von wertschöpfungsstarken Milchprodukten (aus Rohmilch hergestellte Käsespezialitäten) – ausgerichtet werden. Zudem sollen Initiativen der privaten Akteure zur besseren Differenzierung und Positionierung des Rohstoffs Milch unterstützt werden können. Um das Marktpotenzial im Ausland besser erschliessen zu können, soll eine Plattform für Agrarexporte aufgebaut werden. Diese soll exportorientierte Unternehmen in der Land- und Ernährungswirtschaft bei der Überwindung von technischen Handelshemmnissen unterstützen.

2.3.7.4 Grenzüberschreitende Handelsbeziehungen und nachhaltigen Entwicklung

Die AP22+ umfasst die agrarpolitischen Massnahmen, die ab 2022 im Inland umgesetzt werden sollen. Sie beinhaltet keine Anpassungen beim Grenzschutz zwecks Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen. Eine stärkere Vernetzung der in- und ausländischen Agrarmärkte erfolgt im Rahmen von neuen oder weiterentwickelten Freihandelsabkommen, welche wie bisher durch das Parlament genehmigt werden. Dies steht im Einklang mit der Aussenwirtschaftspolitik. Die Botschaft zur AP22+ wird dem Parlament unabhängig von allfälligen neuen Freihandelsabkommen unterbreitet.

Die Schweiz ist auf die Einfuhr von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produktionsmitteln wie Maschinen, Treibstoff, Saatgut und Dünger sowie auf den Export von gewissen Landwirtschaftsprodukten (Milchprodukte und verarbeitete Produkte) angewiesen. Gute Handelsbeziehungen mit dem Ausland sind daher für die Ernährungssicherheit zentral.

Artikel 104a verlangt, dass der Bund Voraussetzungen für alle grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen schafft, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. Dabei muss er internationales Handelsrecht einhalten und sich für dessen Weiterentwickelung engagieren. Zu beachten sind auch international anerkannte Leitlinien, wie die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (vgl. Ziff. 1.6.1), welche die Schweiz unterzeichnet hat.

Importe und Exporte von Lebens- und Produktionsmitteln sollen zur nachhaltigen Entwicklung der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. Importierte Produktionsmittel (Dünger, Maschinen, Futtermittel etc.) tragen zur Produktionssteigerung der inländischen Landwirtschaft bei und fördern damit – ebenso wie der Export von Schweizer Landwirtschaftsprodukten – die wirtschaftliche Entwicklung des Sektors. Gleichzeitig trägt der Import von Lebensmitteln zur Nachhaltigkeit bei, indem die landwirtschaftlichen Ökosysteme in der Schweiz dadurch entlastet werden. Ohne importierte Lebensmittel müsste die Inlandproduktion beim heutigen Konsummuster so stark intensiviert werden, dass die Ökosysteme massiv überfordert würden. Die Importe sollen aber nicht auf Kosten einer zu hohen Umweltbelastung, einer Beeinträchtigung der Produktionsgrundlagen oder zu Lasten negativer gesellschaftlicher Konsequenzen im Ausland gehen. Aus diesem Grund setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene dafür ein, dass Nachhaltigkeitskriterien beim internationalen Handel stärker berücksichtigt werden.