Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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Tabelle 2: Ausserhalb der drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen finanzierte Massnahmen im Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung (in Mio. CHF) Massnahmen Budget 2018
Verwaltungsausgaben BLW ohne interne Leistungsverrechnungen 54,9
Ausgaben für Vollzugs- und Kontrollaufgaben der landwirtschaftlichen Forschungs- 59,7
anstalten inkl. Nationalgestüt (Agroscope)
Bekämpfungsmassnahmen im Pflanzenschutz 3,3
Familienzulagen für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer im Rahmen des 54,8
FLG4
Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten im Rahmen des 94,6
Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnis-
sen aus Landwirtschaftsprodukten ("Schoggigesetz")
Eine weitere Unterstützung des Bundes für die Landwirtschaft, die nicht dem Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung zugeordnet ist, ist die Rückerstattung der Mineralölsteuer (2015: 65,4 Mio. CHF; 2016: 66,4 Mio. CHF). Auch die Ausgaben des Bundes im Bereich der landwirtschaftlichen Forschung und Entwicklung (2016: 110,9 Mio. CHF; 2017: 123,0 Mio. CHF), die Beiträge an die Entsorgung tierischer Nebenprodukte (2016: 47,8 Mio. CHF; 2017: 46,6 Mio. CHF) und für die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO (2016: 6,9 Mio. CHF; 2017: 7,2 Mio. CHF) werden nicht dem Aufgabengebiet «Landwirtschaft und Ernährung» zugeordnet. Diese Ausgaben sind jedoch im Budget des BLW beziehungsweise von Agroscope enthalten und unterstützen den Landwirtschaftssektor indirekt.
Zusätzlich zu den oben genannten budgetären Finanzhilfen des Bundes und dem Grenzschutz (vgl. Ziff. 1.3.4) schützt auch das Pachtrecht und das bäuerliche Bodenrecht die Landwirtschaft. Sie fördern das bäuerliche Grundeigentum und die Selbstbewirtschaftung, begünstigen die Betriebsübergabe innerhalb der Familie und bekämpfen übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden.
Die Vielfalt an Massnahmen ermöglicht es einerseits, die Bedürfnisse der verschiedenen Regionen und Betriebsausrichtungen gut abzudecken. Anderseits ist das System sehr komplex, nicht widerspruchsfrei und verursacht administrativen Aufwand. Nicht zuletzt die hohe Komplexität hat im Nachgang zur Agrarpolitik 2014-2017 zu zahlreichen parlamentarischen Vorstössen geführt.
1.3.4 Grenzschutz
Die Schweiz hat im internationalen Vergleich einen hohen Grenzschutz im Agrarbereich. Die OECD schätzt den Wert des Grenzschutzes auf Stufe des landwirtschaftlichen Erlöses (Umsatz) auf rund 3,3 Milliarden Franken5. In der Ausgestaltung des Grenzschutzes für Agrarprodukte und Lebensmittel kommen in der Schweiz heute verschiedene Instrumente zur Anwendung. Das wichtigste Instrument sind Zollkontingente mit einem relativ tiefen Zollsatz für eine festgelegte Importmenge und einem oft prohibitiv hohen Zollsatz für Importe ausserhalb dieser Kontingentsmenge. Mit Zollkontingenten und hohen Ausserkontingentszollansätzen wird die Importmenge (häufig durch dosierte Freigaben der Kontingente) reduziert, was zu höheren Produzenten- und Konsumentenpreisen im Inland führt.
Vom heutigen Grenzschutz im Agrarbereich profitiert weniger die Landwirtschaft, sondern in erster Linie die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Stufen der Lebensmittelkette (z.B. Verarbeiter oder Detailhandel). Gemäss OECD landet nur ein Bruchteil der Mehrausgaben der Konsumentinnen und Konsumenten, die durch höhere Lebensmittelpreise infolge des Grenzschutzes entstehen, bei den Landwirtinnen und Landwirten. Der Grossteil der Mehrausgaben landet als Rente bei den vor- und nachgelagerten Stufen. Bei der Verteilung der Renten spielt das Marktgefüge und die Marktmacht der
4 SR 836.1
5 Durchschnitt der Jahre 2015-2017 gemäss PSE, OECD Monitoring and Evaluation Report 2018