Vorlage

Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 127Fedlex · Vorlage

Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV)

 Kurzfristig (während den ersten 4 Jahren nach dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen): 2,5

Vollzeitstellen bei den Hauptgeschäftsstellen des EPSD (BLW und BAFU) und 5 Vollzeitstellen für den Aussendienst des EPSD (Import- und Betriebskontrollen).

 Langfristig (nach den ersten 4 Jahren): 1 Vollzeitstelle bei den Hauptgeschäftsstellen des EPSD

(BLW und BAFU) und 2 Vollzeitstellen für den Aussendienst des EPSD.

 CHF 300‘000.- pro Jahr für die Hauptgeschäftsstellen des EPSD (BLW und BAFU) für die Finan-

zierung der Betriebskontrollen (Audits) und Simulationsübungen sowie für die Anschaffung von Informationsmaterial.

 CHF 100‘000.- pro Jahr für die Subventionierung der vom EPSD beauftragten Kontrollorganisatio-

nen.

 0,5 Vollzeitstellen bei Agroscope für die technische Betreuung des Vollzugs, CHF 150‘000.- pro

Jahr für Agroscope und CHF 200‘000.- pro Jahr für die WSL für Analysenkosten.

 CHF 150‘000.- pro Jahr für die Kontrolle der zugelassenen Betriebe im Rahmen der ISPM15-

Markierung (Mehrkosten neu zulasten des Bundes).

Eine präzise Aufwandschätzung wird erst mit dem Erlass der technischen Bestimmungen sowie der Schadorganismen- und Warenlisten in der Departementsverordnung möglich sein.

Falls die vorgeschlagene Totalrevision der PSV nicht umgesetzt wird, sind die Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen und der europäischen Bestimmungen nicht mehr gegeben. In Konsequenz könnte dies zur Auflösung des sektoriellen Abkommens im phytosanitären Bereich führen. Das hätte zur Folge, dass der gesamte Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen an der Schweizer Grenze wieder kontrolliert werden müsste. Der Aufwand für diese Kontrollen dürfte noch weit grösser sein als der Mehraufwand im harmonisierten System.

10.4.2 Kantone

Für die Umsetzung der neuen Bestimmungen werden auch bei den zuständigen kantonalen Stellen mehr personelle und finanzielle Ressourcen benötigt. Dies insbesondere wegen der Zunahme an Aufgaben bei der gezielteren Überwachung der phytosanitären Lage (Verstärkung des Kontrollprinzips „known not to occur“ statt „not known to occur“ (vgl. Art. 18) sowie jährliche Gebietsüberwachung für die prioritären Quarantäneorganismen). Eine präzise Aufwandschätzung wird erst mit dem Erlass der technischen Bestimmungen und Schadorganismenlisten in der Departementsverordnung möglich sein. Es muss jedoch mit einer Verdoppelung der derzeit für die Überwachung und Bekämpfung von Quarantäneorganismen eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen gerechnet werden. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen (innerhalb der Kantone, zwischen den Kantonen sowie zwischen Kantonen und Bund) wird mit den neuen Bestimmungen intensiviert. Daraus ergeben sich Synergien und der Stellenwert der pflanzengesundheitlichen Anliegen wird erhöht. Die Stärkung der Vorsorgemassnahmen senkt langfristig die Bekämpfungskosten und verhindert Schäden durch bgSO.

10.4.3 Volkswirtschaft

Die Rolle der Unternehmer, die diese bei der sicheren Erzeugung und dem Inverkehrbringen von gesunden Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen (inkl. Waldpflanzen) spielen, wird gestärkt; sie erhalten mehr Selbstverantwortung bei der Produktion und beim Inverkehrbringen von Waren. An die Zulassung der Betriebe werden höhere Anforderungen gestellt. Aufgrund der generellen Pflanzenpasspflicht für Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind, werden mehr Betriebe als bisher eine Zulassung für die Produktion und den Handel von Pflanzen brauchen. Viele Betriebe werden ihre Verwaltungs- und gegebenenfalls Qualitätssicherungssysteme entwickeln bzw. anpassen müssen.

Die verstärkten Präventionsmassnahmen tragen zur Gewährleistung von gesunden Pflanzen und Pflanzenprodukten in der Schweiz bei. Mit der Umsetzung der Vorschriften wird zudem der freie Handel der Waren mit der EU sichergestellt. Im Weitern wird die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft, des produzierenden Gartenbaus und der Forstwirtschaft unterstützt.