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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
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b. die Bestimmungen betreffend das Auftreten von besonders gefährlichen Schadorganismen bei zum Anpflanzen bestimmten Wirtspflanzen (Art. 28) erfüllen;
c. die Voraussetzungen nach den Artikeln 31 Absatz 2, 32 oder 37 Absatz 1 erfüllen; und
d. gegebenenfalls die nach den Artikeln 22, 23 und 34 Absatz 2 festgelegten Massnahmen erfüllen.
Art. 40 Muster für Pflanzengesundheitszeugnisse
1 Das Pflanzengesundheitszeugnis muss dem Muster nach Anhang 5 Ziffer 1 entsprechen.
2 Handelt es sich um eine Wiederausfuhr, so muss das Pflanzengesundheitszeugnis dem Muster nach Anhang 5 Ziffer 2 entsprechen.
Art. 41 Rubrik «Zusätzliche Erklärung»
1 In der Rubrik «Zusätzliche Erklärung» muss angegeben werden, welche Voraussetzung erfüllt wird, wenn nach Artikel 22, 23, 28 Absatz 5, 31 Absatz 2, 34 Absatz 2 oder 37 Absatz 1 mehrere Optionen für diese Voraussetzungen zur Auswahl stehen. Diese Angabe hat den vollständigen Wortlaut der entsprechenden Voraussetzung zu enthalten.
2 Wurden gleichwertige Massnahmen für die Einfuhr von Waren anerkannt (Art. 32), so muss in der Rubrik «Zusätzliche Erklärung» angegeben werden, dass die Waren diese phytosanitären Voraussetzungen erfüllen.
Art. 42 Anforderungen an die Sprache
1 Das Pflanzengesundheitszeugnis muss in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache abgefasst sein.
2 Wird das Pflanzengesundheitszeugnis nicht in einer der Sprachen nach Absatz 1 vorgelegt, so kann der EPSD eine von der zuständigen Pflanzenschutzbehörde beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen verlangen.
Art. 43 Zeitpunkt der Ausstellung
Das Pflanzengesundheitszeugnis darf nicht mehr als 14 Tage vor dem Tag ausgestellt worden sein, an dem die Ware das Versandland verlassen hat.
Art. 44 Anerkennung
1 Wird die Ware aus einem Drittland eingeführt, das Vertragspartei des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens vom 6. Dezember 195111 (IPPC) ist, so erkennt der EPSD nur Pflanzengesundheitszeugnisse an, die ausgestellt wurden: