Vorlage
Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 141Fedlex · Vorlage
6. Kapitel: Einfuhr und Durchfuhr von Waren
1. Abschnitt: Einfuhr von Waren aus Drittländern
Art. 29 Waren, deren Einfuhr verboten ist
Die Waren, deren Einfuhr aus Drittländern verboten ist, werden vom WBF und UVEK festgelegt.
Art. 30 Ausnahmen vom Verbot
Das zuständige Bundesamt kann Waren vorübergehend vom Einfuhrverbot ausnehmen, wenn die Verbreitung besonders gefährlicher Schadorganismen ausgeschlossen ist und:
a. für diese Waren ein akuter Versorgungsengpass besteht; oder
b. sie in der EU vorübergehend vom Einfuhrverbot ausgenommen sind.
Art. 31 Waren, deren Einfuhr unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist
1 Die Waren, deren Einfuhr aus Drittländern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, werden vom WBF und vom UVEK festgelegt.
2 Das WBF und das UVEK legen die Voraussetzungen fest.
3 Die Waren dürfen nur eingeführt werden, wenn sie begleitet sind von einem Pflanzengesundheitszeugnis. Wenn die Waren in einem Drittland in Partien aufgeteilt, gelagert oder neu verpackt wurden, dürfen sie nur eingeführt werden, wenn sie begleitet sind von:
a. einem Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr; und
b. einem Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes oder einer beglaubigten Kopie davon.
4 Kein Pflanzengesundheitszeugnis ist erforderlich für:
a. die Einfuhr von Waren, für die eine Markierung nach Artikel 75 oder ein amtliches Attest nach Artikel 78 vorgeschrieben ist;
b. die Einfuhr kleiner Mengen von Waren, die:
1. im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, und
2. nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken verwendet werden.
c. die Durchfuhr.
5 Das WBF und das UVEK legen fest, für welche Mengen welcher Waren kein Pflanzengesundheitszeugnis nach Absatz 4 Buchstabe b erforderlich ist.
Art. 32 Anerkennung gleichwertiger Massnahmen
Das zuständige Bundesamt anerkennt auf Antrag eines Drittlandes, dass dessen Massnahmen zum gleichen phytosanitären Schutzniveau führen wie die Einhaltung der