Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/83: Änderung des ETH-Gesetzes · 13 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des ETH-Gesetzes

Änderung in der jetzigen Form ab. VSETH, HV ETH und AE EPFL lehnen die Einschränkung des Beschwerderechts entschieden ab.

ETH-Institutionen beantragt die Streichung. Eventualiter sei das Beschwerderecht nur bei den dem ETH-Rat in Artikel 25 Absatz 1 übertragenen Aufgaben auszuschliessen, namentlich in Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben a, c, d, e und g. Transfair ist der Meinung, dass den Institutionen ein Beschwerderecht zustehen sollte.