Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/83: Änderung des ETH-Gesetzes · 13 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des ETH-Gesetzes

ZH begrüsst die vorgesehenen Gesetzesänderungen. Die Gründe sind für ZH nachvollziehbar und gerechtfertigt. BE kann den Änderungen grundsätzlich zustimmen und begrüsst insbesondere Massnahmen zu besseren Wahrung der Grundsätze der Corporate Governance des Bundes. Diese sollen gemäss BE zur Stärkung der Rolle des ETH-Rats als oberstes strategisches Steuerungsorgan des ETH-Bereichs beitragen.

LU, NW, OW, UR, BL und SH begrüssen die Revision, insbesondere die Umsetzung der Corporate Governance-Regeln. Die damit verbundenen klaren Ausstandsregeln werden als gut und notwendig beurteilt. Nicht nachvollziehbar für LU, NW und SH ist jedoch, weshalb im ETH-Rat nicht vollumfänglich auf das Stimmrecht für die Mitglieder der beiden Hochschulen bzw. der Forschungsanstalt verzichtet wird. Diese Lösung wäre gemäss LU, NW und SH konsequenter und einfacher zu handhaben als in Artikel 25a ETH-Gesetz vorgesehen (Einschränkung des Stimmrechts und Ausstandsbestimmungen in spezifischen Fällen).

FR begrüsst die Bestimmungen zu den Sicherheitsdiensten und der Videoüberwachung. SO, BS, BL, SG, AR und AI sind mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. SZ hat keine Einwände gegen die revidierten Artikel.

TG begrüsst grundsätzlich die Änderungen zu Corporate Governance, Personalpolitik und aufsichtsrechtliche Fragestellungen. VD begrüsst grundsätzlich die Änderungen zur Governance und der Personalpolitik. JU begrüsst die Änderungen, insbesondere die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Beschwerdemöglichkeiten, der Sicherheitsdienste und der Videoüberwachung.

Parteien

CVP ist der Meinung, dass die Vorlage des Bundesrats abgeändert werden muss, damit die Autonomie der Lehre und Forschung gewährleistet ist. CVP unterstützt die anderen Änderungen.

FDP unterstützt die Revision. Gemäss FDP sind effiziente Strukturen notwendig, die Autonomie der beiden Schulen ist zu garantieren und die Bestimmungen zur Corporate Governance sind zu implementieren. FDP beantragt eine neue Änderung in Artikel 16: FDP möchte, dass ein neuer Absatz 3 eingefügt wird, welcher regelt, dass der Ausschluss aus einem Studiengang auf 5 Jahre nach dem Nichtbestehen beschränkt wird.

SVP ist mit den Änderungen weitgehend einverstanden, hat jedoch Vorbehalte gegenüber der Weiterbeschäftigung von Professorinnen und Professoren über die Altersgrenze hinaus sowie gegenüber der gesetzlichen Verpflichtung zur Schaffung eines eigenen Sicherheitsdienstes. SVP begrüsst die personalrechtlichen Änderungen, die privatwirtschaftlichen Charakter haben und dem ETH-Bereich mehr Handlungsspielraum bieten.

Die SP unterstützt die Revision, insbesondere die vorgeschlagenen Ausstandsregelungen.

Dachverbände der Wirtschaft

Gemäss economiesuisse darf es nicht sein, dass die Autonomie der ETH-Institutionen in irgendeiner Art beeinträchtigt wird. Für economiesuisse verändert die vorgeschlagene Gesetzesrevision das Zusammenspiel von ETH-Rat und Institutionen wesentlich. Der ETH-Rat erhält gemäss economiesuisse eine Weisungskompetenz, womit er in unzulässiger Weise in die Autonomie der Institutionen eingreifen könnte. Gemäss economiesuisse würde das zusammen mit der Beschränkung des Beschwerderechts dazu führen, dass die Institutionen des ETH-Bereichs den Weisungen des ETH-Rats ausgeliefert wären, auch wenn diese nicht dem Gesetz entsprechen würden.

SGV begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen. SGV ist der Meinung, dass die Trennung der strategischen und operativen Ebene im Bereich des Wahl- und Stimmrechts der institutionellen Mitglieder des ETH-Rats richtig ist. SGV begrüsst ebenfalls die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Verkauf von Energie und die neuen Bestimmungen zum Thema Sicherheit.