Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/83: Änderung des ETH-Gesetzes · 13 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des ETH-Gesetzes

1 Ausgangslage

Mit Beschluss vom 21. November 2018 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des ETH-Gesetzes durchzuführen. Am 27. November 2018 wurde die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Bundesblatt1 publiziert. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 8. März 2019.

2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Neben den Kantonen wurden 13 politische Parteien sowie die Konferenz der Kantonsregierungen, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 Dachverbände der Wirtschaft und 10 bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen begrüsst.

23 Kantone sowie 4 politische Parteien, 3 Dachverbände der Wirtschaft, 5 bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen sowie 6 nicht angeschriebene Organisationen haben insgesamt 41 Stellungnahmen eingereicht. Die Kantone Glarus, Wallis und Zug, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband sowie die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen und die Erziehungsdirektorenkonferenz haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind einsehbar unter www.sbfi.admin.ch.

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden und deren Abkürzungen ist im Anhang zu finden.

3 Kurzübersicht

Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die generelle Stossrichtung des Gesetzesentwurfs bzw. ist damit grundsätzlich einverstanden.

Einige Punkte wurden kontrovers diskutiert. Dies betrifft beispielsweise die Präzisierung der Aufsichtsaufgabe des ETH-Rats über den ETH-Bereich und den Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit gegen aufsichtsrechtliche Massnahmen des ETH-Rats. Die Kantone begrüssen die vorgeschlagenen Bestimmungen grossmehrheitlich. Die Parteien, die Wirtschaftsverbände und die betroffenen Institutionen hingegen äussern Bedenken. Viele Vernehmlassungsteilnehmende, insbesondere die Kantone, begrüssen die vorgeschlagenen Anpassungen an die Corporate Governance-Politik des Bundes (Einschränkung Stimmrecht und Ausstand der internen ETH-Ratsmitglieder) und die personalrechtlichen Anpassungen.

Im Weiteren haben viele Vernehmlassungsteilnehmende die rechtlichen Grundlagen für den Sicherheitsdienst und die Videoaufnahmen teils positiv, teils auch kritisch beurteilt. Bei der Schaffung der Sicherheitsdienste ist es vielen Vernehmlassungsteilnehmenden ein Anliegen, dass die Kompetenzen geklärt werden. Auch die vorgeschlagenen personalrechtlichen Änderungen werden von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden thematisiert. Die vorgeschlagene Regelung wird grundsätzlich begrüsst und es werden diverse Präzisierungs- und Anpassungsvorschläge gemacht.

4 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Kantone

Die meisten Kantone begrüssen die Änderungsvorschläge.

1 BBl 2018 7279