Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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JA antwortet eine Mehrheit der Teilnehmenden und ist damit einverstanden, dass darauf verzichtet wird, im Gesetz eine Verpflichtung aufzunehmen, welche Sortimente Vermittlern zur Verfügung zu stellen sind. Die öV-Branche soll zumindest zum heutigen Zeitpunkt einige Sortimente exklusiv vertreiben dürfen (KöV, SO, LU, FR, NW, ZG, SG, NE, UR, OW, SZ). Seitens öV-Branche wird damit argumentiert, dass die Produkte des öV auf verschiedene Märkte ausgerichtet sind und sich nicht alle für den digitalen Verkauf eignen, insbesondere wegen der Preiskalkulation (ZH, VBZ, VZO, SZU, öV-Verbünde, ZVV, engadin mobil, BeoAbo, A-Welle, Libero, ZSG). Der VöV erachtet eine gesetzliche Regelung für unnötig und fordert, dass die öV-Branche weiterhin selbst darüber entscheiden soll, welches Sortiment für den Verkauf durch Dritte zugänglich gemacht wird. Der SEV und der SGB argumentieren, dass die Einschränkung nötig sei, damit der Innovationsanreiz für die öV-Unternehmen nicht beeinträchtigt wird, insbesondere solange die Frage der privaten Gewinnabschöpfung von Dritten nicht geklärt ist. Der Kanton Bern argumentiert, dass der Ausschluss Dritter bei gewissen Sortimenten wichtig ist, insbesondere beim Grosskundengeschäft oder bei touristischen Angeboten. Die SP und Pro Bahn finden es gerechtfertigt, dass keine Verpflichtung auf Gesetzesstufe aufgenommen wird, befürworten jedoch die schrittweise Öffnung sämtlicher Sortimente der öV-Branche. Sie verlangen zudem, dass es in Zukunft einen SwissPass ähnlichen Pass geben soll, der alle multimodalen Mobilitätsdienstleistungen enthält und sowohl als persönlicher Pass, wie auch als anonymer Pass erhältlich sein soll. Gemäss den Kantonen Schaffhausen und Glarus gilt es zu verhindern, dass die öV-Branche damit die Möglichkeit erhält, Eintrittsbarrieren zu errichten, die neue Akteure davon abhalten können, in den Markt einzusteigen. Vereinzelt wird erwähnt, dass der Gesetzgeber erst aktiv werden soll, wenn die Branche mittelfristig den Erwartungen nicht nachkommt (SSV). Der Kanton BL fordert eine Verpflichtung der Mobilitätsvermittler sämtliche Sortimente diskriminierungsfrei zu handeln und anzubieten.
Die TEILWEISE Zustimmenden begründen ihre Antwort damit, dass der Zugang zu allen Sortimenten sowohl für öV-Unternehmen als auch für neue Mobilitätsdienstleister gegenseitige Chancen garantieren wird (TI). Der SVI fordert, dass unabhängig von multimodalen Angeboten jedes öV-Unternehmen das vollständige Tarifsortiment anbieten soll, dass ÖV-Unternehmen aber auch als Mobilitätsvermittler tätig werden und in dieser Funktion zusätzliche multimodale (Tarif-)Angebote möglich bleiben sollen. Vereinzelt wird die vom Bundesrat geforderte Weiterentwicklung der Sortimente abgelehnt (tnw). Der Kanton Genf schreibt, dass sich diese Regelung nur auf multimodale Tickets beziehen darf.
Die Ablehnenden (NEIN) sind für eine sofortige Öffnung aller Sortimente, da für alle Akteure von Anfang an die gleichen Rechte und Pflichten herrschen sollen (JU, SGV, economiesuisse, SOB, itsch, Uber, TCS, MaaS Global, USIC, hotelleriesuisse, asut). Gemäss economiesuisse, hotelleriesuisse und asut ist eine Einschränkung auf bestimmte Tickets und Angebote nicht gerechtfertigt, weil keine angebotsbezogenen Sachzwänge entstehen dürfen, wenn ein privates Transportunternehmen Zugang zum öV-Vertrieb möchte. Die öV-Unternehmen sollen mit dem Entscheid, welche Produkte sie Dritten zur Verfügung stellen, den Markt nicht beeinflussen, die Marktöffnung untergraben und somit wettbewerbsverzerrende Effekte bzw. unlauteren Wettbewerb fördern z.B. keine einseitig ausgestalteten Kooperationspflichten, keine angebotsbezogenen Sachzwänge, keine indirekten Barrieren für multimodale Angebote (ASTAG, FRS, VFAS). Die WEKO und FAIRTIQ verlangen im Gesetz mindestens eine Frist aufzunehmen, bis wann die Sortimente vollständig freigegeben werden.