Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten

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Während für alle Teilnehmenden klar ist, dass der öV-Branche der reguläre Preis für die Tickets bezahlt werden soll, wird hingegen die Preisgestaltungsfreiheit als kontrovers beurteilt.

Unter JA wird argumentiert, dass die Preisgestaltungsfreiheit ein wichtiger Anreiz zum Verkauf von öV-Tickets ist und zur Steigerung der öV-Nutzung beiträgt (JU, GL, OW, SH, AG, AR, USIC).

Ausserdem dienen attraktive und einfach buchbare Kombiangebote den Kundinnen und Kunden sowie der Wettbewerbs- und Innovationsförderung (TI, AG, GL, UR, OW, SH, AR, ASTAG, FRS, TCS, VFAS). Die Kantone Uri, Obwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Tessin sowie der SVI und die TPF verlangen, dass bei Bedarf, z.B. bei unerwünschten Effekten hinsichtlich Marktverzerrung, Modalsplit, Verkehrslenkung oder Finanzierung, im Sinne eines Controllings, gesetzgeberisch gehandelt werden soll. Der Kanton Bern hält fest, dass zur Bildung von Mobilitätspaketen, die einfach buchbar sind, kundenseitige Eingeständnisse bei der Preistransparenz gemacht werden müssen. MaaS Global ist der Meinung, dass es beim Markteintritt entscheidend ist, Einstiegsangebote zu machen, um ein gewisses Interesse und Aufmerksamkeit erzielen zu können. Kein Unternehmen wird auf Dauer ein Preismodell als Geschäftsgrundlage verankern können, in welchem die Subventionierung eines Transportmittels durch andere Einnahmen ausgeglichen wird. Umso wichtiger ist die Anerkennung der direkten Vertriebskosten im öffentlichen Verkehr. AGILE.CH hat keine Einwände gegen eine Preisgestaltungsfreiheit, wenn sie für Menschen mit Behinderungen nichtdiskriminierend ist. Alle bestehenden Vergünstigungen von öV-Unternehmen sind weiterzugeben, beispielweise Vergünstigungen für Begleitpersonen und Führhunde. Diese Vergünstigungen dürfen nicht angetastet werden und durch eine Vermittlung auch nicht geschmälert werden.

Von den TEILWEISE einverstanden fordert eine Minderheit, insbesondere seitens der Kantone, die Preisgestaltungsfreiheit auf multimodale Kombiangebote einzuschränken, während beim Verkauf von reinen öV-Tickets die Preisbindung gelten soll, da dort kein Mehrwert ersichtlich ist (KöV, SO, LU, FR, NW, ZG, SG, SZ, BL, RhB, TVDK, VVL). Eine andere Minderheit, vorwiegend seitens öV-Branche, stimmt der Preisgestaltungsfreiheit unter Vorbehalt einer gesamtheitlichen Regelung und der Festlegung von zusätzlichen Rahmenbedingungen wie z.B. Deklarationspflicht gg. Kundinnen und Kunden, Beschränkung der Quersubventionierung von Mobilitätsangeboten zu (ZSG, VBG, VZO,

VBZ, SZU, öV-Verbünde, engadin mobil, TPF, ZVV, BeoAbo, tnw, A-Welle, Libero, PostAuto, ch-direct, VöV, RhB, TRAVYS, Onde Verte, SBW).

Weiter werden vereinzelt die folgenden Anmerkungen zur Preisgestaltungsfreiheit gemacht: Der SVI sowie der VCS verlangen für öV-Unternehmen und Mobilitätsvermittler und –Anbieter dieselben Freiheiten und Einschränkungen in der Preisgestaltung. Economiesuisse, hotelleriesuisse, asut und its-ch regen an, die Tarifhoheit der öV-Branche zur Diskussion zu stellen. Economiesuisse, asut sowie hotelleriesuisse sagen, dass die Tarifhoheit einen hohen Preisdruck auf die privatwirtschaftlichen

Leistungserbringer erzeugt. Attraktive Bundling-Preise für multimodale Angebote können vorwiegend mit Preisreduktionen durch diese privaten Leistungserbringer erreicht werden. Um solche Bundling-Angebote aber zu ermöglichen, sind beispielsweise Mengen- oder andere Rabatte seitens öV von grosser Bedeutung. Die WEKO und TransN geben zu bedenken, dass auf Plattformmärkten indirekte Netzwerkeffekte entstehen und es vor diesem Hintergrund denkbar ist, dass ein Vermittler über einen genügend langen Zeitraum Rabatte anbietet, um eine marktbeherrschende Stellung zu erreichen und es deshalb keine Gewähr gibt, dass rasch genug genügend Anbieter auf dem Markt tätig sind. Die CVP erachtet die Bestimmung als problematisch und verlangt genauere Eckwerte über die freie Preisbildung und die Auswirkungen.

Das NEIN wird mit der Gefahr eines Preiskampfs auf dem subventionierten öV-Netz (Grüne), den begrenzten Kapazitäten (SBB, transfair), der Preiserosion im öV bzw. dem Abfluss von Mitteln (TPF), der Wettbewerbsverzerrung zulasten des öV (SP, zb, SBB, Pro Bahn, transfair), dem Verlust von Kundendaten/Kundenbindung für den öV (transfair), der fehlenden Preistransparenz gegenüber den Kundinnen und Kunden (VD, VS, TPG, IGöVOstschweiz) sowie unerwünschten Effekten bei der Verkehrslenkung bzw. hinsichtlich des Service Publics, schlechteren Arbeitsbedingungen und einem Qualitätsrückgang der Dienstleistungen begründet (transfair). Der Kanton Zürich, SP, VöV, TRAVYS,