Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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Organisationen its-ch, ASTAG, asut, Pro Bahn, SVI, VCS, Uber, FAIR- SEV
FRS, TCS, IGöV, TIQ, hotelleriesuisse, SLV, IGöVOstCH,
SSR, WEKO, MaaS Global, Railgate
VFAS
JA: Rund ein Sechstel der Teilnehmenden erachtet die Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten als gegeben.
NEIN / TEILWEISE: Die Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten wird von einer Mehrheit der Teilnehmenden nicht oder nur teilweise bestätigt. Die Ansichten sind oft sehr kontrovers bzw. diametral entgegengesetzt. Die öV-Branche fordert stärkere Pflichten für dritte Mobilitätsvermittler, während dritte Mobilitätsvermittler mehr Rechte fordern und auch die öffentliche Hand hat je nach Rolle und Optik unterschiedliche Beurteilungen.
Als Begründung der Unausgewogenheit am meisten genannt wurden die folgenden Themen: Fehlende Reziprozität (NE, VS, TG, VD, BL, CVP, SGB, PostAuto, tpg, TransN, SBB, TransReno, LITRA, ch-direct, VCS, Pro Bahn). Ausserdem wird auch die Preisgestaltungsfreiheit kontrovers beurteilt (vgl. spezifische Antworten unter Frage 3.2d) und teilweise als ungerechtfertigter Vorteil gegenüber den öV-Unternehmen angesehen. Die öV-Branche kritisiert die Preisgestaltungsfreiheit, da sie der Ansicht ist, dass öV-Unternehmen bezüglich der Preisbildung autonom bleiben müssen (RhB, TVDK,
VöV, SEV, Pro Bahn) während andere Kreise die Preisgestaltungsfreiheit für ein Schlüsselelement der multimodalen Angebote halten (vgl. Zustimmende Frage 3.2d). Rund ein Drittel der Teilnehmenden fordert ein Verbot von Exklusivverträgen (u.a. GR, AI). Verschiedene Teilnehmer fordern eine Differenzierung der Rechte und Pflichten, je nachdem ob sich ein öV-externes Unternehmen allein auf die Vermittlung von öV-Tickets beschränkt oder auch eigene Mobilitätsangebote vertreibt (OW, SH, JU, AG, AR, GL, BS, RhB, SSV, TVDK, SVI). Vor allem seitens der öV-Branche (ZH, VBZ, VBG, SBW, TransN, VZO, SZU, öV-Verbünde, ZVV, engadin mobil, BeoAbo, tnw, A-Welle, Libero, ZSG) wird ein Schutzmechanismus (sog. Notbremse) zur Verhinderung eines Preiszerfalls, eines Diktats von Vermittlungsprovisionen aufgrund der marktherrschenden Stellung eines Vermittlers oder einer ungünstigen Entwicklung gefordert (vgl. auch Forderung zu bedarfsweisem gesetzgeberischen Eingreifen 3.2d).
Vereinzelt wurden die folgenden Themen angeführt: Die Beurteilung der Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten wird als schwierig erachtet, da sich die Ausgewogenheit erst mit der Zeit zeigen wird bzw. es wird eine Regulierungsfolgeabschätzung gefordert (SGV, economiesuisse, USIC, hotelleriesuisse, asut). Die SP würde es begrüssen, wenn eine neue Pflicht für Vermittler (und auch Anbieter) multimodaler Mobilitätsdienstleistungen aufgenommen wird: Sie sollen dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass ihre Angebote bzgl. Umwelt- und Menschenverträglichkeit, insbesondere was Platzbedarf, Lärm, Energieverbrauch und Abgase betrifft, dem aktuellsten Stand der Technik anzupassen sind und auf eine möglichst CO2-neutrale Mobilität hinzuarbeiten (Anmerkung: wurde unter Frage 3.2d eingebracht, wird jedoch aufgrund des thematischen Zusammenhangs hier dargestellt). Dritte sollen zu gleichen Bedingungen wie die Transportunternehmen einen Kundendienst für alle öV-Anfragen betreiben müssen und dafür eine entsprechende Abgeltung erhalten (ASTAG, FRS, TCS). Der SLV zweifelt, ob insbesondere kleine Unternehmen der Verpflichtung zu einer angemessenen Beratungsdienstleistung nachkommen können. FAIRTIQ führt aus, dass Provisionen der Anreiz für kleine öV-Unternehmen waren, auf neuartige Vertriebslösungen zu setzen. Ohne Provisionen können die relativ hohen Kosten für den schweizweiten Vertrieb durch Mehrerträge und / oder Einsparungen im klassischen Vertrieb nicht mehr finanziert werden, da die Einsparungen nur die eigenen, regionalen Vertriebskanäle betreffen. Daraus ergeben sich Monopole.