Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten

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JA: Die Zugangsvoraussetzungen für den Verkauf von öV-Tickets stossen bei einer deutlichen Mehrheit der Teilnehmenden auf breite Zustimmung. Sie werden durchwegs in allen Kreisen als fair, angemessen und zielgerichtet beurteilt. Es wird festgehalten, dass die Meldepflicht Transparenz schaffe, durch die Niederlassungspflicht in der Schweiz eine funktionierende Aufsicht gewährleistet werde, die Regulierung auch gegenüber ausländischen Unternehmen durchsetzungsfähig sei und bei Streitfällen darauf zurückgegriffen werden kann.

TEILWEISE werden Ergänzungen vorgeschlagen. Es seien Ausnahmen zur Niederlassungspflicht für grenznahe, ausländische Unternehmen einzuräumen (KöV, SO, LU, FR, NW, ZG, SG, SZ, AG, BL, VVL, HKBB), sofern sämtliche Bedingungen für den Zugang erfüllt sind. Weiter wird die Pflicht zum Abschluss eines GAV vorgeschlagen (VD, Grüne, SGB, SEV), um faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und genügend hohe Sicherheitsstandards einhalten zu können. Andere fordern Vorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten und gegen die Verwendung der Daten für kommerzielle

Zwecke oder Vorgaben gegen die Gewinnabschöpfung oder zur Servicequalität (SGB, VBZ, TPG,

SEV).

NEIN wird damit begründet, dass die Voraussetzungen zu schwach und nicht zielführend seien. Sie könnten nicht verhindern, dass marktbeherrschende Unternehmen ausserhalb des öV Zugang zu den öV-Nutzerdaten erhalten (ZH, VBG, SBW, VZO, SZU, öV-Verbünde, ZVV, engadin mobil, BeoAbo,

tnw, A-Welle, Libero, ZSG). Eine weitere Befürchtung ist, dass Gelder aus dem öV-System abfliessen und nicht wieder in das System reinvestiert werden (SBB, transfair). Andere Teilnehmende wiederum geben an, dass ausländische Anbieter bereits ausreichend juristisch belangbar sind, wenn sie eine Zugangsvereinbarung zum öV-Vertrieb abschliessen bzw. durch die Hinterlegung von Sicherheiten (economiesuisse, hotelleriesuisse, asut). Ein weiterer Hinweis kommt von der economiesuisse, der USIC, hotelleriesuisse und asut, welche anmerken, dass die Meldepflicht nicht mehr zeitgemäss sei und eine Registrierung der Unternehmen genüge.